Anti-Diskriminierung

Bürgerrechte müssen für alle Menschen gelten

Bürgerrechte müssen für alle Menschen gelten – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, sexueller Orientierung, sozialer und geographischer Herkunft, Behinderung und Religionszugehörigkeit. Nach wie vor gilt die bürgerliche Kleinfamilie mit heterosexuellen Partnern als ideale Form des Zusammenlebens. Neben diesem traditionellen Familienmodell gibt es vielfältige Lebensweisen, z.B. Zweierpartnerschaften, Singlehaushalte, Wohngemeinschaften, Kommunen, Alten-WGs mit und ohne Kinder. Wir wollen, dass alle Formen des Zusammenlebens, die auf freiwilliger Erwachsenenentscheidung beruhen und ohne Unterdrückung existieren, gleichberechtigt gefördert werden.

Zur rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Akzeptanz der Vielfalt der Lebensweisen gehört die Überwindung der Ungleichbehandlung von homosexuellen eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten) gleichgestellt, die eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden aber in vielen Bereichen, etwa im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und in der Sozialversicherung weiter benachteiligt.

DIE LINKE will daher die rechtliche Gleichstellung aller Lebensweisen.  Menschen, die anders als die gesellschaftliche Norm leben oder lieben, müssen vor Diskriminierung geschützt werden.  Wir fordern die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, das bisher schon in mehreren Punkten für verfassungswidrig erklärt worden ist.  Statt der dort vorgeschriebenen meist sehr lange dauernden Gerichtsverfahren mit mehreren teuren oft menschenverachtenden Begutachtungen soll eine Vornamens- und Personenstandsänderung für Transgender über ein moderneres Namens- und Personenstandsrecht ermöglicht werde. Operationen an intersexuellen Kindern zum Zweck einer eindeutigen Geschlechtszuweisung müssen verboten werden; medizinische Behandlungen, mit dem Ziel eine körperliche Geschlechtseindeutigkeit zu schaffen, sollen zukünftig nur dann straffrei durchgeführt werden dürfen, wenn Intersexuelle selbst von sich aus diese medizinische Behandlung wünschen.


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