Justizvollzug

Justizvollzug – Wenn schon, dann gerecht und sozial

Ziel des Strafvollzugs soll es sein, Gefangene in die Lage zu versetzen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Dabei ist es ein kaum aufzulösender Widerspruch, dass das Leben in Freiheit in Gefangenschaft gelernt werden soll. Wir fordern eine Vollzugsplanung, die dieses Resozialisierungsziel ernst nimmt. Es muss darauf hin gearbeitet werden, dass die Gefangenen nach Halb- oder Zweidrittelstrafe auf Bewährung entlassen werden können, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht. Zu erfolgreicher Resozialisierung gehört auch die Möglichkeit, soziale Bindungen durch Besuche und auch Langzeitbesuche zu stärken. Zudem fordern wir die Aufnahme der Gefangenen in die gesetzliche Sozialversicherung. Der derzeitige Ausschluss aus der Kranken- und Rentenversicherung erhöht das Armutsrisiko im Alter und verhindert eine freie Arztwahl.

Um Opfern, den Tätern und der Gesellschaft besser gerecht zu werden, muss zukünftig mit Straftätern anders umgegangen werden. Hierzu gehören Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung und alternative Bewährungsmodelle. Ganz zentral ist aber, dass, wer Kriminalität bekämpfen will, deren Ursachen bekämpfen muss. Gesellschaftliche Ursachen strafbaren Verhaltens müssen erforscht, zurückgedrängt und behoben werden.



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