Petitionen
Das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente des Bundes und der Länder zu wenden, ist ein für jedermann in der Verfassung verankertes Grundrecht und ein wichtiger Teil bürgernaher Demokratie. Vor allem ist es aber ein Gewinn für das Parlament, wenn die Menschen direkt beim Gesetzgeber Bitten äußern, Missstände beklagen, um Hilfe gegenüber Behörden ersuchen und Anregungen für die Gesetzgebung geben. Auf diese Weise schärfen die Petitionen den Blick der Parlamentarier für die gelebte Rechtswirklichkeit und geben ihnen wichtige Impulse für ihre Arbeit. Oft eröffnet sich aus den Petitionen auch die parlamentarische Kontrolle über den Umgang der Behörden mit den Gesetzen. Insgesamt können mit dem Petitionsverfahren Rechtssituationen geprüft, Missverständnisse aufgeklärt, Konflikte bereinigt, Rechte der Bürger durchgesetzt, Gesetzeslücken geschlossen, Behördenfehler erkannt und Fehlerbehebungen veranlasst werden.
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aktuell
Reden - Donnerstag, 04. Mai 2017
Rede zum dritten Bericht des Petitionsausschusses betreffend bisherige Tätigkeit in der 19. Wahlperiode
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