Politikfeld: Haushalt und Finanzen
Finanzen
Haushalt
Schwarzgrün will die so genannte „Schuldenbremse“ durch Kürzungen im Landeshaushalt um jeden Preis einhalten. Andererseits sind Steuererhöhungen, die Menschen mit besonders hohen Einkommen und großen Vermögen, aber auch Großkonzerne und Banken treffen, tabu. Bis heute weigert sich die Landesregierung, ihrer Einnahmeverantwortung (Art. 141 Hessischen Verfassung) nachzukommen, in dem sie z.B. im Bundesrat auf die Wiedererhebung der Vermögenssteuer und die Anhebung der Besteuerung großer Erbschaften hinarbeitet.
Länderfinanzausgleich
Mit dem Länderfinanzausgleich soll in allen Teilen Deutschlands die „Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligung abgebaut werden (Grundgesetz Artikel 107).
Seit 1950 wird – zunächst nur in Westdeutschland, seit 1990 im ganzen Land – auf dieser Grundlage „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“. Der Länderfinanzausgleich soll bis 2019 laufen. An diese Verabredung haben die finanzschwachen Bundesländer 2009 ihre Zustimmung zur Schuldenbremse in der Förderalismusreform II gekoppelt. Im März 2013 haben allerdings die finanzstarken Länder Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die geltenden Regeln eingereicht, die aus ihrer Sicht „Fehlanreize“ schaffen.
Schuldenbremse
Im Zusammenhang mit der so genannten Schuldenbremse haben deren Befürworter oft davon gesprochen, dass es nicht gerecht sei, den nachfolgenden Generationen einen Schuldenberg zu überlassen. Dem hält DIE LINKE entgegen: Es ist weder gerecht noch Ausdruck einer verantwortungsvollen Politik, nachfolgenden Generationen eine marode Infrastruktur zu überlassen.