Der gesetzliche Mindestlohn stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schützt sie zumindest vor den schlimmsten Niedriglöhnen. Die Zahl der Minijobs ist in Hessen seitdem rückläufig. In den betroffenen Branchen steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse an. Das ist ein Beweis dafür, dass die Einführung des Mindestlohns ein Erfolg gewesen ist.
Dennoch brauchen wir Verbesserungen beim Mindestlohn. Das betrifft besonders die legalen Schlupflöcher in Form der Ausnahmeregelungen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Wir brauchen gesetzliche Veränderungen, die die Positionen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und ihre Rechte durchsetzbar machen. Wir fordern eine Untergrenze von zunächst 10 Euro, der jährlich den Entwicklungen der Inflation und der gesamtwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung anzupassen ist. Weiterhin müssen die Ausnahmen abgeschafft werden.
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