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Mindestlohn muss zum Schutze der Beschäftigten verbessert werden

Zur Aktuellen Stunde der FDP, die den kuriosen Titel „Hessen in der Mindestlohnfalle - 18.000 Mini-Jobs weg, bewaffnete Zollkontrollen und bürokratischer Wahnsinn“ trägt, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der gesetzliche Mindestlohn stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schützt sie zumindest vor den schlimmsten Niedriglöhnen. Die Unternehmen, gerade die, deren Geschäftsmodell auf Niedriglöhnen basierte, laufen weiterhin Sturm und malen ein Bild vom ‚Bürokratiemonster‘. Unterstützung finden sie bei der FDP, doch die Unterstellungen laufen allesamt ins Leere.“

So gehe der angebliche Bürokratieaufwand nicht über die bisher bereits übliche und seit Jahrzehnten im Arbeitszeitgesetz geregelte Arbeitszeiterfassung hinaus. Dass die Zahl der Minijobs zurückgehe, sei zu begrüßen, so Wissler. Die Zahl der sozialversichungspflichtigen Arbeitsverhältnisse steige gerade in den betroffenen Branchen an. Das sei ein Beweis dafür, dass die Einführung des  Mindestlohns ein Erfolg gewesen ist.

Wissler: „Tatsächlich brauchen wir Verbesserungen beim Mindestlohn, das betrifft die legalen Schlupflöcher in Form der Ausnahmeregelungen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Wir brauchen gesetzliche Veränderungen, die die Positionen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und ihre Rechte durchsetzbar machen. Wir fordern eine Untergrenze von 10 Euro. Denn diese 10 Euro braucht man mindestens, um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten.“


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