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Resozialisierung von Straftätern

Wir brauchen andere Formen als den klassischen Strafvollzug

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zu einem Gesetzentwurf betreffend eines Gesetzes zur Änderung Hessischer Vollzugsgesetze erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag
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„Strafrecht und Strafvollzugsgesetze bilden die Grundlagen für den schwersten Eingriff in die persönliche Freiheit: die Strafhaft. Vor diesem Hintergrund ist höchst bedenklich, dass den Anstalten zum Teil weite Ermessensspielräume bei der Haftdurchführung gewährt werden. Anordnungen von Körperdurchsuchungen oder auch Fesselungen oder das Gewähren von Freigängen werden von Bediensteten der Haftanstalten getroffen.“

DIE LINKE. fordere humanitäre Verbesserungen im Strafvollzug, die auch dem Ziel der Resozialisierung der Gefangenen dienlich wären. Diese würden aber immer wieder von populistischen ‚Vollzugspolitikern‘ und dem Ruf nach mehr Sicherheit zurückgedrängt, so Wilken. Angemessene und gerechte Entlohnung sei als Beispiel im Hinblick auf Wiedereingliederung unabdingbar. Wenn der Resozialisierungsgedanke mit Leben erfüllt werden solle, müsse Arbeit im Strafvollzug tarifgerecht vergütet und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Wilken: „Wir müssen andere Formen finden, mit Straftat und Straftätern umzugehen und wir sollten  den Fokus mehr auf die Opferhilfe richten. Die gesellschaftlichen Ursachen von Straffälligkeit müssen identifiziert und beseitigt werden.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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