140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Anhörung Vermögenssteuer

Herr Präsident , meine Damen und Herren!

Am 24.6.2016 führte die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag eine eigene Anhörung zur Vermögensteuer durch – fast auf den Tag genau 21 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht mit dem die bis dahin gültige Ausgestaltung der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die Frage nach der Wiedererhebung der Vermögensteuer ist zunehmend aktuell, da wir beobachten müssen, dass die Vermögen in Deutschland immer stärker konzentriert werden. Die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Dennoch es gibt auch 21 Jahre nach dem Karlsruher Urteil noch immer kein anwendbares Vermögensteuergesetz.

Ich halte es daher für angebracht, dass nicht nur die SPD Fraktion, sondern der ganze Landtag sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Form die Vermögensteuer wieder erhoben werden kann und sollte. Es ergibt sich eigentlich schon aus der Hessischen Verfassung, dass wir unserer Einnahmeverantwortung nachkommen und die im Artikel 47 der Hessischen Verfassung vorgeschriebene progressive Besteuerung von Vermögen als Gesetzgeber umsetzen.

Doch auch das Grundgesetz sieht die Vermögensteuer explizit vor und weist sie den Ländern zu. Nachdem wir aber ein seit 21 Jahren als verfassungswidrig geltendes Bundesgesetz haben, dass der formale Grund dafür ist, dass die Länder diese Steuer nicht erheben dürfen, ist es doch an der Zeit die Debatte um die Vermögensteuer wieder deutlicher aus den Ländern heraus zu führen.

Insofern habe ich mich schon sehr über die Kommentierung der Anhörung der SPD Fraktion gewundert, wie sie von Frau Kollegin Arnold zu lesen war. Sie haben in ihrer Pressemitteilung vom 24.6. erklärt:

„Mit dem Wiederaufwärmen der Idee einer Vermögensteuer beim Wähler punkten zu wollen, ist sehr durchschaubar. Jetzt sollen wohl andere dafür zahlen, dass die SPD im Umfragetief steckt – und dies ausgerechnet in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen. Der Applaus der Linken ist Herrn Schäfer-Gümbel sicher“

Es mag ja sein, dass wir LINKE die Idee einer Vermögensteuer noch deutlicher und noch glaubhafter vertreten als jene, die sie in Regierungsverantwortung nicht wieder eingeführt haben, dabei aber allein auf die SPD zu zeigen, ist etwas kurzsichtig. Denn auch bei ihrem Koalitionspartner, Frau Arnold gibt es eine lebhafte Debatte um die Vermögensteuer. So hat beispielsweise der nicht ganz unbekannte Grüne, Jürgen Trittin, letzte Woche in einem Gastbeitrag (allerdings im Feuilleton) in der FAZ geschrieben:

„Wenn die Gewinne aus schnell wachsenden Vermögen nicht mehr investiert werden, wir aber mehr investieren müssen, spricht alles für eine Vermögensteuer. Die trifft nach den Vorschlägen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung. Sie ist eine Superreichensteuer.

Werden die daraus resultierenden neun bis achtzehn Milliarden Euro in Infrastruktur, Bildung und Klima investiert, dann ist das gut für Mittelstand und Mittelschicht. Sie bekommen mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Aufträge, mehr Arbeit.“

Und ich finde diese Debatte lohnt sich. Sie lohnt sich, weil wir seit Jahren beobachten, dass nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Investitionen sinken. Gerade vor dem Hintergrund der viel beschworenen Generationengerechtigkeit wird dabei deutlich, dass die Schuldenbremse kombiniert mit einer neoliberalen Kürzungspolitik eben nicht Generationengerecht ist.

Daraus gibt es nur zwei Auswege, entweder wir finden Wege, trotz Schuldenbremse Investitionen, die den nachfolgenden Generationen nützen, über Kredite zu finanzieren – so wie die Landesregierung durch die Kapitalerhöhung bei der Nassauischen Heimstätte ansatzweise gezeigt hat. Oder wir erschließen zusätzliche Einnahmen für den Staat.

Die Vermögensteuer ist hier ein Weg, den wir diskutieren sollten. Sie hat neben dem Ertrag noch eine weitere Lenkungswirkung: mit ihr kann der Staat direkt auf die Verteilung von Vermögen in der Gesellschaft Einfluss nehmen – und angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Vermögensverteilung ist dies auch angebracht.

Denn die Ungleichheit in Deutschland hat mittlerweile Ausmaße erreicht, die ich für schlicht obszön halte. Etwa wenn die drei Großaktionäre von BMW im Jahr 2015 zusammen etwa 815 Millionen Euro an Dividenden kassieren, allein dafür, dass sie diese Unternehmensanteile besitzen, dann stellt sich schon die Frage: wie hier eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit aussehen kann.

Es mag sein, dass das auch etwas mit einer wirksamen Besteuerung von Erbschaften oder damit, dass Dividenden nur mit 25 Prozent besteuert werden, zu tun hat. All das spricht aber gerade nicht gegen die Vermögensteuer, sondern dafür. Wir sollen endlich darüber eine Debatte führen, wie wir auch mit steuerpolitischen Maßnahmen die Verteilung von Vermögen in Deutschland so verändern können, dass für Investitionen und angemessene Sozialleistungen, für gute Bildung und erneuerbare Energie genügend Geld da ist.

Die Vermögensteuer ist aus meiner Sicht dafür der richtige Ausgangspunkt, wenn auch nicht der einzige. Deshalb greifen wir die Fraktionsanhörung der SPD auf – es ist richtig, dass wir uns alle und eben nicht nur die SPD mit den Fragen, die sich bei der Wiederhebung der Vermögensteuer ergeben, beschäftigen.

Es geht uns dabei aber ausdrücklich nicht darum, hier eine Veranstaltung stattfinden zu lassen, in der wir uns einseitig von den Freunden der Vermögensteuer erklären lassen, warum diese gut und richtig ist. Ich will auch von den Gegnern hören, welche Argumente denn eigentlich konkret dagegen sprechen.

Denn bisher führen wir diese Debatte immer nur auf dem niedrigen Niveau, dass in abwechselnder Kombination pauschal behauptet wird, die Vermögensteuer sei verfassungswidrig, sie sei mit vertretbarem Aufwand nicht ertragreich oder sie führe dazu, dass die Reichen das Land verlassen würden.

Das reicht mir aber ehrlich gesagt überhaupt nicht, denn so einfach ist es bei weitem nicht. Schon gar nicht angesichts der Tatsache, dass sich die Welt seit 1995, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter gedreht hat. Heute sind die Vermögen in Deutschland deutlich ungleicher verteilt und auch die Aufgaben des Staates sind deutlich schwerer zu finanzieren.

Ich finde jedenfalls, der hessische Landtag hat es mehr als nötig, diese Debatte auf einem fachlich fundierten Niveau zu führen – eine Anhörung ist dafür das richtige Mittel, auch wenn sie nicht dafür da sein kann, die politischen Unterschiede zwischen den Fraktionen hier aufzuheben. Daher werbe ich ausdrücklich bei allen Fraktionen darum, eine solche Anhörung durchzuführen. Wenn sie an einer ehrlichen Debatte interessiert sind – stimmen Sie unserem Antrag zu!