140x190 willi van ooyenWilli van Ooyen

schied im Frühjahr 2017 aus dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
 
   
 

 
  


Reden

Kommunalfeindliche Politik geht auch unter Schwarzgrün weiter

Unredigiertes Redemanuskript

- es gilt das gesprochene Wort -

Meine Damen und Herren,

der Hessische Finanzminister hat sich, getrieben vom Staatsgerichtshof, an die Aufgabe gemacht, den Kommunalen Finanzausgleich neu zu regeln. Angesichts der krachenden Niederlage, die die schwarz-gelbe Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof erlitten hat, sicherlich eine Mammutaufgabe.

Und in der Tat ist schon jetzt absehbar, dass die Landesregierung an dieser Aufgabe scheitert; weil sie nicht gewillt ist- die Verfassung so zu verstehen, dass die Kommunen einen Anspruch darauf haben tatsächlich ein Ort der Selbstverwaltung zu sein. Diese Landesregierung will den Kommunen nicht mehr Mittel zukommen lassen. Unter anderem, Herr Kaufmann hat ja immer wieder betont, dass er das Alsfeld Urteil so versteht, dass die Kommunen keineswegs mehr Geld bekommen sollen.

Diese schwarz-grüne Landesregierung setzt also nur das fort, was schwarz-gelb begonnen hat. Während schwarz-gelb noch die Kürzung des KFA mit dem dicken Daumen vorgenommen hat, legt schwarz-grün jetzt Wert darauf, dass man Bedarfe genau bestimmt hat. Was sich im ersten Moment so anhört, als würden die Mittel zwischen Land und Kommunen jetzt endlich gerecht verteilt, entpuppt sich aber schon beim Blick auf die Zahlen als Taschenspielertrick.

Denn, meine Damen und Herren, Gerechtigkeit ist nicht nur die Frage des Verfahrens, sondern auch immer eine Frage des Ergebnisses, und da kann man ihnen nur bescheinigen, dass Sie die gleiche Kommunalfeindliche Politik machen, wie ihre Vorgängerregierung. Da nützt es dann auch nichts, wenn sie sich mit den Kommunen auf eine bestimmte Datenbasis verständigt haben. In der letzten Woche haben wir ja gehört was die Kommunalen Spitzenverbände davon halten, was das Land hier vorschlägt – im Kern nichts bis gar nichts.

Im Ergebnis nämlich kommt die Landesregierung mit der Rechenmethode, die sie für die Aufteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen vorschlägt, darauf, dass die Kommunen eigentlich jetzt schon mehr Geld bekommen, als ihnen zusteht.  Dabei verschweigen Sie aber, dass Sie eben nicht nur ein objektives Verfahren anwenden. Tatsächlich hat die Landesregierung ja Spielraum bei der Ausgestaltung des KFA – das hat der Staatsgerichtshof ausdrücklich festgestellt. Und Sie nutzen ihn ja auch!

Sie nutzen ihn dazu, um etwa bei der Bedarfsermittlung so zu tun, als seien Kommunen nur dann wirtschaftlich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wenn sie nicht mehr als der Durchschnitt ausgeben für eine Pflichtaufgabe.  Das heißt aber auch, dass sie damit einen Trend auslösen, bei dem die Kommunen versuchen ihre Kosten auf den Durchschnitt oder darunter zu senken.

Wenn sie dann zu einem späteren; und genau das müssen sie nach den Vorgaben des Staatsgerichtshofes tun-, die IST- Ausgaben der Kommunen neu betrachten, um den Bedarf festzustellen, wird der Durchschnitt unter dem bisherigen liegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das von dieser Landesregierung der beiden Schuldenbremserparteien auch gewollt ist. Offensichtlich wollen sie, dass die Kommunen immer weiter ihre Leistungen einschränken und die Ausgaben auch für Pflichtaufgaben in Richtung der schwarzen Null bewegen.

Allerdings kommen sie damit rechtlich, über kurz oder lang, in schwieriges Fahrwasser: denn in einem System, dass darauf ausgelegt ist die IST- Ausgaben zu senken, können sie diese nicht ewig als objektiven Bedarf annehmen.  Denn an einem Punkt müssen auch sie erklären, wie viel die Pflichtaufgaben der Kommunen tatsächlich mindestens kosten. Jedenfalls ist die Ansage, die die Landesregierung mit den bisherigen Vorschlägen macht, klar: Die Kommunen bekommen kein bisschen mehr Geld!

Im Gegenteil, durch die Rechentricks („Der umgekehrte Dreisatz“) der Landesregierung ist es sogar zulässig, dass die Landesregierung die Mittel für die Kommune weiter kürzt. Es kümmert sie offensichtlich nicht, dass die Kommunen weiter riesige Defizite anhäufen.  Und wenn es sie kümmert, dann verweisen sie nur darauf, dass die Kommunen daran selbst schuld seien. Dabei ist doch eins völlig klar: die Hessischen Kommunen insgesamt hatten bis zum Beginn der Krise noch kein massives Problem. Im Jahr 2008 hatten die hessischen Kommunen zum letzten Mal einen positiven Finanzierungssaldo. Danach war er immer negativ!

Besonders das Einbrechen der Gewerbesteuer erklärt das. Und diese ist bisher nicht wieder auf das Niveau angestiegen, wie es 2008 war! Es sind nicht die Ausgaben der Kommunen, die massiv angestiegen sind.  Es sind Steuerausfälle und CDU geführte Landesregierungen, die dafür verantwortlich sind, dass den Kommunen die Einnahmen weggebrochen sind.

Wir fordern sie auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Kommunen die Mittel bekommen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Es kann nicht angehen, dass diese Landesregierung die Kommunen immer weiter in die Verelendungsfalle treibt und ihnen vorschreibt, welche Ausgaben sie zu kürzen haben und wie sie Gebühren und Grundsteuern zu erhöhen haben. Diese unsoziale Politik lehnen wir ab!
Was die Landesregierung hier tut, ist das Abwälzen der Schuldenbremse auf die Kommunen. Wir haben immer erklärt, dass mit der Einführung der Schuldenbremse genau das geschehen würde.

In fast oberlehrerhaftem Ton hat uns dann der jetzige Grüne Wirtschaftsminister gern erklärt, dass die Schuldenbremse dazu nicht da sei, sondern dazu führen würde, dass endlich Steuern auf hohe Vermögen und Einkommen erhöht würden. Aber ich frage sie: Wo ist denn der Antrag der schwarz-grünen Landesregierung im Bundesrat zur Wiedereinführung der Vermögensteuer oder für eine Vermögensabgabe?  Dabei ist es nicht nur Verfassungsauftrag die Kommunen angemessen auszustatten. Es ist auch Verfassungsauftrag der Einnahmeverantwortung nachzukommen. Im Übrigen steht dafür nicht die Grunderwerbsteuer in der Hessischen Verfassung. Was aber in der Verfassung steht, ist der Artikel 47 Absatz 1, dort heißt es:

„Das Vermögen und das Einkommen werden progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert.“

Ich stelle fest, dass Vermögen gegenwärtig nicht progressiv besteuert werden und, dass die Landesregierung auch nichts dafür tut, dass sich dies ändert. Die Folgen dessen dürfen jetzt die Kommunen ausbaden, in denen vielerorts nur noch darüber entschieden wird, in welcher Reihenfolge Leistungen gestrichen und Gebühren erhöht werden.

Ich fordere, dass die Landesregierung endlich den Verfassungsauftrag ernst nimmt, die Einnahmen des Landes durch eine Besteuerung großer Vermögen verbessert und die Kommunen so an den Einnahmen beteiligt, dass diese endlich ihre Aufgaben erfüllen können, wie es die Hessische Verfassung fordert! Es muss endlich Schluss sein mit dieser kommunalfeindlichen Politik einer schwarz-grünen Schuldenbremsenkoalition.