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schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren parlamentarischen Einsatz.


 
  
 


Reden

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag: Zweiten Lesung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Rede von Gabi Faulhaber am 2. Mai 2017 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Herr Kultusminister, die von Ihnen vorgeschlagene Novellierung des Hessischen Schulgesetzes lehnen wir in dieser Form ab. Nicht nur, dass wieder einmal der Mut zu wirklichen Reformen fehlt, die dieses altbackene Schulsystem dringend bräuchte; hinzu kommt, dass Sie deutliche Verschlechterungen planen.

Dies gilt insbesondere für den Bereich schulische Inklusion. In Ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, der nach langer Ankündigung in der letzten Woche tatsächlich noch auf unseren Schreibtischen landete, beziehen Sie sich auf die Landtagsanhörung zum Schulgesetz. Sie loben sich dafür, eine Anregung des Landesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie zu berücksichtigen. Das ist insoweit richtig und wichtig. Speziell geht es hier um die Anerkennung von Teilleistungsstörungen, wie z. B. Lese- und Rechtschreibschwäche.

Was Sie jedoch nicht erwähnen, ist die Tatsache, dass all die anderen Kritiken an Ihren „Inklusions“- Plänen keine Berücksichtigung gefunden haben. Sie sind nicht darauf eingegangen, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn der Ressourcenvorbehalt fällt. In der Anhörung wurde vielfach darauf hingewiesen, dass insbesondere die personellen Voraussetzungen nicht gegeben und viele Lehrkräfte überlastet sind. Es wurde darauf verwiesen, dass multiprofessionelle Teams nötig sind – statt einiger weniger Förderstunden pro Woche.

Wirklich massive Kritik wurde an den inklusiven Schulbündnissen und an den geplanten Schwerpunktschulen geübt, was an Ihnen leider spurlos abgeglitten ist. Ich möchte hier Herrn Wesselmann vom Verband Bildung und Erziehung zitieren, der sich zu den Schwerpunktschulen wie folgt äußerte:

Inklusion ist etwas anderes. Inklusion steht im inhaltlichen Widerspruch zu Schwerpunktschulen, wo man Schülerinnen und Schülern mit einem entsprechenden Anspruch auf Schulen bzw. Klassen konzentriert, um die Ressourcen zu bündeln.

Weiter führte er aus:

Wir mahnen an, beispielsweise für die Bereiche Lernen und Sprache, die sehr breit sind, eine sonderpädagogische Grundausstattung für alle Schulen einzurichten, sodass man hier keine Schwerpunktschulen benötigt.

(Beifall bei der LINKEN)

Der VBE war keineswegs die einzige Institution, die sich in dieser Art über inklusive Schulbündnisse und Schwerpunktschulen geäußert hat. Aber Herr Wesselmann hat es sehr gut auf den Punkt gebracht.

Was hier geschaffen wird, ist nämlich keine Inklusion, sondern eigentlich Exklusion. Denn:

Was bedeutet das in der Praxis? Es bedeutet, dass Kinder mit Förderbedarf nicht wohnortnah und nicht zusammen mit Nachbarskindern, mit Freunden und Sportkameradinnen und -kameraden in die nächstgelegene, zuständige Grundschule gehen dürfen, sondern gegebenenfalls kilometerweit übers Land zu einer Schwerpunktschule gefahren werden. Das nennen Sie Inklusion?

Warum soll so verfahren werden? Weil sich die schwarz-grüne Landesregierung weigert, ausreichend Mittel in die schulische Inklusion zu investieren.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ach nein!)

Bleiben wir beim Thema Inklusion. Gänzlich außen vor bleibt in dieser Gesetzesnovelle die Inklusion in der beruflichen Bildung. Sie haben zwar die Produktionsschulen inzwischen gesetzlich verankert, aber die staatlichen Berufsschulen erhalten für ihre inklusiven Leistungen, die sie eigentlich schon immer erbringen, keinerlei Unterstützung. Inklusion soll wohl aus Ihrer Sicht weiterhin „einfach so nebenher“ mit gemacht werden. Das ist ignorant. Steuergelder werden für alles Mögliche ausgegeben – und wahrlich nicht immer sinnvoll. Aber in Kinder will man nicht ausreichend investieren – jedenfalls nicht in die, die aus der homogenen Gruppe der wirtschaftlich verwertbaren Kinder herausfallen.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Aus diesem Grund möchte ich noch einmal für unseren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf werben, der den § 52 komplett streicht.

Ein weiterer Punkt ist es das aufgeweichte Werbeverbot. Da haben sich die Anzuhörenden aus der freien Wirtschaft gelohnt, die die FDP zu der Anhörung eingeladen hatte. Allein schon die Tatsache, dass eine Fraktion vor allem Wirtschaftsvertreter anhören möchte, wenn es um eine Neufassung des Schulgesetzes geht, lässt einen Schauer über den Rücken laufen. Aber gut, es ist halt die FDP.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Dass sich Schwarz-Grün an dem wirklich wichtigen Punkt, dass öffentliche Bildung von ökonomischen Interessen unabhängig gehalten wird, davon aber beeindrucken und in die Enge treiben lässt, ist echt ein starkes Stück.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese Aufweichung des eigentlich gut angedachten § 3 Abs. 15 lehnen wir ausdrücklich ab. Werbung und Sponsoring haben an öffentlichen Schulen nichts zu suchen.

(Beifall bei der LINKEN)

– Ihr könnt gleich noch einmal klatschen; denn das ist keine Einzelmeinung. Heute Morgen wurde eine von mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschriebene Petition für ein durchschlagendes Werbeverbot an Schulen eingereicht.

(Armin Schwarz (CDU): Wie in München und in Düsseldorf!) – Ja, das müssen Sie jetzt aushalten.

(Heiterkeit bei der LINKEN – Armin Schwarz (CDU): Der war nicht schlecht! – Michael Boddenberg (CDU): Was machen Sie eigentlich, wenn Gazprom werben will, Frau Kollegin?)

Das Argument, dass Schulen ihre Werkstätten aufgrund eines solchen Verbots nicht mehr zeitgemäß ausstatten könnten, ist nicht stichhaltig. Die Lösung dieses Problems lautet nicht, Lobbyismus an Schulen zuzulassen, sondern sie besteht darin, endlich dafür zu sorgen, dass alle öffentlichen Schulen bestmöglich ausgestattet sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kultusminister, dafür sind Sie nämlich verantwortlich.

(Michael Boddenberg (CDU): Gott sei Dank!)

Sie sind nicht dafür verantwortlich, dass an den Schulen Wirtschaftsinteressen Einfluss erhalten.

Meine Damen und Herren, dies waren jetzt zwei Paradebeispiele dafür, welche Verschlechterungen in dieser Neufassung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht worden sind. Die großen Baustellen, etwa die ausufernde Mehrgliedrigkeit oder die Gewährleistung eines längeren gemeinsamen Lernens, sind gar nicht erst angegangen worden. Im Koalitionsvertrag lässt sich zu dem Thema „längeres gemeinsames Lernen“ nur ein kurzer Vermerk finden. Da steht:

Daher werden wir sowohl Schulen des gegliederten Schulwesens als auch Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, verlässlich ausstatten und ihnen pädagogische Weiterentwicklungen ermöglichen.

Das hat sich im Wahlprogramm der GRÜNEN zur Landtagswahl 2013 noch ganz anders angehört.

Dort steht auf Seite 34 – falls es jemanden interessiert –, dass Sie ein gemeinsames Lernen bis zum Ende der Mittelstufe wollen und fordern, dass Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, überall in Hessen wohnortnah eingerichtet werden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Hört, hört!)

Na ja, das waren Versprechen vor der Wahl.

(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Wollen wir mal nachschauen, was von Ihrem Wahlprogramm übrig geblieben ist?)

Zum Schluss möchte ich anmerken, dass sich die Bildungspolitikerinnen und -politiker aller Fraktionen sowie viele Sachverständige längere Zeit recht intensiv in einer Enquetekommission mit der Aufgabe „Kein Kind zurücklassen“ auseinandergesetzt haben und es auch noch tun. In dem Zusammenhang muss ich ein paar Worte zu dem an die SPD gerichteten Vorwurf sagen: Herr Wagner, auch die Abgeordneten der SPD sind mit sehr konkreten Vorstellungen dort hineingegangen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So sind sie!)

Märchen sind eine seltsame Form der politischen Auseinandersetzung.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich frage mich allerdings, warum dieser Aufwand, eine Enquetekommission einzusetzen, betrieben wurde, wenn die Arbeitsergebnisse keinen Eingang in das Schulgesetz finden. Wann wollen Sie das Erarbeitete denn nutzen – vielleicht wenn es in fünf Jahren wieder eine Schulgesetznovelle gibt? Der Grundschulverband Landesgruppe Hessen hat dazu folgende treffende Bemerkung gemacht:

Beides, weder die Arbeit der Enquetekommission noch die Expert(inn)enmeinungen, fließen in den Gesetzentwurf ein. Aus unserer Sicht ist das schwer nachvollziehbar und lässt zudem die Wertschätzung aller Mitwirkenden und ihres Engagements in dieser Kommission vermissen.

Dem ist nichts hinzuzufügen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)