Reden

Abschiebehaftanstalt

Rede Ulrich Wilken September 2017 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin immer wieder überrascht, dass mich diese Landesregierung noch überraschen kann.

(Nancy Faeser (SPD): Das ist toll, nicht?)

Um 17:58 Uhr erfahren wir hier aus dem Munde des Innenministers, dass man sich für Darmstadt als Standort für eine Abschiebehaftanstalt entschieden hat. Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, habe ich gelesen, dass wir der Gesetzgeber sind. Diesen Gesetzentwurf haben wir zwar – wieder einmal – reichlich spät bekommen, aber er liegt nun auch schon ein paar Tage bei mir auf dem Schreibtisch. Herr Innenminister und die Mitglieder der Regierungsfraktionen, ich muss Sie fragen: Was haben Sie jetzt eigentlich vor? Wir haben dieses Jahr sieben Betroffene. Sie wollen jetzt Platz schaffen; genauer haben Sie es nicht gesagt. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Straftäter selbstverständlich in Strafhaft genommen werden. Den offiziellen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen entnehme ich immer wieder, es werden nur Straftäter abgeschoben. Was ist denn jetzt? Was gilt denn? Was haben Sie vor?

Sie schaffen – da gebe ich Ihnen Recht – jetzt endlich eine Rechtsgrundlage, was in einem Rechtsstaat prinzipiell richtig ist. Frau Faeser hat schon darauf hingewiesen – das war die EuGH-Klatsche –, dass die Unterbringung von Abzuschiebenden in der JVA-Frankfurt unrechtmäßig war.

Ich sage jenseits der prinzipiellen Haltung meiner Fraktion und meiner Partei: Flucht ist kein Verbrechen, und Flüchtlinge gehören deswegen nicht in Haft.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Jenseits der ganz grundlegenden Regelung bei uns, dass in Deutschland selbst Minderjährige in Abschiebehaft genommen werden sollen, verstößt klar gegen Menschenrecht und vor allem gegen die Kinderrechtskonvention.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Es ist in diesem Zusammenhang sowohl von Ihnen als auch von Frau Wallmann noch einmal der Begriff des „Gefährders“ genannt worden. Wir finden den Ausbau der Abschiebehaft äußerst problematisch, insbesondere die Vermischung von sicherheitsrechtlicher Prävention und Abschiebehaft von Terrorverdächtigen und Flüchtlingen durch die Gesetzgebung. Wir haben auf Bundesebene im Ausländerrecht ein Sonderrecht für Gefährder geschaffen, obwohl dies Teil des Allgemeinen Gefahrenabwehrrechts ist. Was haben Sie vor? – Wir lehnen Abschiebungen und Rückführungen, insbesondere in Kriegsgebiete, wie Sie das immer wieder tun, ab. Deswegen schaffen Sie aus unserer Sicht eine überflüssige Rechtsgrundlage.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos)) Vizepräsidentin