Ausschließliche Weiterleitung von Vogelschlagwarnungen der höchsten Stufe an die Deutsche Flugsicherung durch die Fraport AG, Bewertung dieses Verfahrens seitens der Landesregierung, Haftung bei Vogelschlaghavarie aufgrund nicht gemeldeter Vogelschwärme niedrigerer Risikoklassen.
11. März 2014 Drs 19/180 – Dokument ansehen