
keine landeseigene Statistik zu Wohnsitzauflagen, vorübergehende Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte, Ermittlung von Orten gemäß §12a Abs. 4 AufenthG an denen zu erwarten ist "dass der Ausländer Deutsch nicht als wesentliche Verkehrssprache nutzen wird", laufender Entscheidungsprozess über eine landesrechtliche Regelung, Bewertung der Landesregierung zur Vereinbarkeit von Wohnsitzauflagen mit dem Völker- und Europarecht, dem Freizügigkeitsrecht und Diskriminierungsverboten
12.01.2017 und Antw 08.03.2017 - Dokument ansehen