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Windenergie im Rheingau: SPD kritisiert im Land, was sie auf Bundesebene ermöglicht hat
Zu der Aufforderung der CDU Rheingau-Taunus an die Hessische Landesregierung, den Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windräder auf das Zehnfache der Windradhöhe zu vergrößern, sagt Willi van Ooyen, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die SPD hat keinen Grund, sich umweltpolitisch zu entrüsten, wenn im Rheingau das eingefordert wird, was sie selbst auf Bundesebene erst ermöglicht hat.“
Für die Abstandsregeln bei Windkraftanlagen wurde im Juli die Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Bundesbaugesetzbuch beschlossen. Der Gesetzentwurf sei von Union und SPD eingebracht worden. Die Länderöffnungsklausel sei in der Anhörung von allen Experten - außer den Vertretern der Windkraftgegner - abgelehnt worden. Eine solche Regelung würde die Energiewende gefährden.
Van Ooyen: „Wenn man im Rheingau den Einwendungen der Denkmalschützer folgt und auch noch den Mindestabstand von Wohnbebauung zu Windrädern verdoppelt, wird es extrem schwer werden, geeignete Standorte zu finden. Was aber nicht geht, ist, dass sich ein ganzer Landkreis unter CDU-Führung von der tragenden Säule der Energiewende verabschiedet. Die Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis sind für die Energiewende, weil sie wissen, dass der Erhalt der Kulturlandschaft ohne Klimaschutz unmöglich ist. Das sollten eigentlich auch die CDU-Vorstandsmitglieder Wilsch, Beuth und Jung verstanden haben und den Menschen nicht Gegenteiliges vorgaukeln.“