140x190 marjana schottMarjana Schott

schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
  
 
  

www.marjana-schott.de
 


Reden

Hausberatung Einzelplan 08

Rede von Marjana Schott am 23. November 2016 im Hessischen Landtag

„Das Land kann eine Menge für mehr Qualität in der Kitabetreuung, im Krankenhaus und in der Versorgung von Flüchtlingen tun“

– Es gilt das gesprochene Wort –


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich will mich heute auf vier Punkte konzentrieren. Ich werde etwas zu den Investitionen im Krankenhaus sagen, wenn dies auch beim Einzelplan 17 aufgerufen wird. Neben der Kitabetreuung sind dies die flankierenden Maßnahmen zum PsychKHG und der Umgang mit geflüchteten Menschen.

Wir werden unseren überarbeiteten Gesetzesantrag zum Kinder- und Jugendhilfegesetz einreichen, mit dem wir die Erhöhung der Pauschalen und die Freistellung der Eltern von den Beiträgen für die Betreuung in der Kindertagesstätte fordern. Dieser Antrag, der sich auch in unseren Haushaltsanträgen wiederfindet, hat zwei Ziele. Eltern von kleinen Kindern sollen entlastet werden. Und zwar sehr zielgerichtet, das macht sich im Geldbeutel bemerkbar, zumindest bei denjenigen, die Beiträge zahlen. In den anderen Fällen entlasten wir die Kommunen von der Übernahme der Beiträge – finanziell und logistisch – und von der Eintreibung der Beiträge. Die Pauschalen werden vereinfacht, was nochmals zur Ersparnis im administrativen Bereich führt. Alles Geld für unser zumindest gleichrangiges Anliegen für eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten. Die Kommunen brauchen dringend mehr Spielräume, um mehr Personal besser bezahlen zu können. Letztendlich tragen wir damit auch zur Gleichheit der Lebensverhältnisse im Land bei, weil inzwischen in jeder Kommune andere und immer komplexere Tarife für die Elternbeiträge gelten. Eigentlich bestechend diese Herangehensweise, das müssten Sie doch zugeben, wenn Sie bereit wären, das Geld dafür zur Verfügung zu stellen.

Mein zweites Thema ist die Gesundheit im Krankenhaus. Herr Minister Grüttner hat vor kurzem eine nette Kampagne für mehr Hygiene in den Kliniken vorgestellt. Patientinnen und Patienten sollen entsprechend informiert werden. Eine schöne Idee, wenn man nicht weiß, dass Hygienemängel ganz oft die Folge von Personalmangel sind. Wenn die Kolleginnen und Kollegen gar nicht die Zeit haben, um die Vorschriften einzuhalten, dann stimmt doch was grundsätzlich nicht. Im Gesundheitswesen stimmt vieles nicht. Es gibt aber eine Schraube, an der tatsächlich die Landesregierung drehen kann. Sie kann die Investitionen im erforderlichen Maße an die Krankenhäuser weitergeben. Ich habe mich deutlich gegen die Pauschalierung der Investitionsmittel ausgesprochen, heute wissen die Kliniken immer noch nicht, wie viel sie für dieses Jahr zu erwarten haben, evtl. ist es ja etwa eine Million pro Jahr. Was kann man damit in einer Klinik anstellen? Dank der aktuell niedrigen Zinsen kann man etwas mehr tilgen, wenn man seine Investitionen kreditfinanziert, aber keine Sprünge machen. Was ist mit den Kliniken, die vor der Reform nicht mehr zum Zuge kamen und grundlegend sanieren und investieren konnten, es aber dringend erforderlich ist? Die haben sozusagen Pech gehabt und werden auf den Krankenhausstrukturfonds verwiesen, mit dem in Hessen defizitäre, kleinere Häuser, Stationen und Betten abgewrackt werden. In anderen Bundesländern wird der Fonds durchaus zu Strukturveränderungen und Stabilisierung von Kliniken beitragen. Hier sind aber nur die Plattmacher am Werk.

Bereits eingebracht ist das Psychisch-Krankenhilfegesetz. Wenn man den Grundsatz ambulant vor stationär tatsächlich ernst nimmt, muss man eine ambulante Struktur stärken und weiterentwickeln. Dazu müsste man mehr Geld in die Hand nehmen. Alleine die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, dieses Gesetz umzusetzen, braucht viel mehr Geld als in der Haushaltsstelle hinterlegt ist. Schließlich haben diese seit Jahren das Problem, geeignetes und qualifiziertes Personal zu finden, weil man es nicht entsprechend bezahlen kann. Nicht umsonst sind unsere kleinen Anfragen von Mitte September zum Sozialpsychiatrischen Dienst noch nicht beantwortet worden.
Zusätzlich zu einer Stärkung der ambulanten Versorgung brauchen wir allerdings eine Qualitätsoffensive für eine humane, moderne und soziale Psychiatrie. Wir brauchen die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Ländern, wie man Zwangsmaßnahmen vermeiden, Medikamentierung senken und Teilhabe sowie Selbstbestimmung zur bestimmenden Größe machen kann. Erste Erfahrungen in Hessen, die mit Home treatment gemacht werden, sollen einbezogen werden, aber auch der Offene Dialog, der weitgehende Verzicht auf stationäre Einrichtungen und Zwangsbehandlungen und vieles mehr.

Damit komme ich zu meinem vierten und letzten Thema.

Meine Damen und Herren, das System der Flüchtlingsaufnahme – und damit meine ich nicht nur die Unterbringung – ist in Hessen nur unzureichend organisiert. Geflüchtete, die neu bei uns in Hessen sind, benötigen Orientierung und Begleitung. Sie müssen auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorbereitet werden oder benötigen Beratung bei psychosozialen Problemen, in Zusammenhang mit sozialleistungsrechtlichen Fragestellungen, bei der Familienzusammenführung oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir meinen, diese oftmals von Ehrenamtlichen geleistete Tätigkeit muss auf eine professionelle Basis gestellt werden. Daher müssen wir die finanziellen Voraussetzungen für eine landesweite Struktur einer Flüchtlingsberatung schaffen, so dass in jeder der 26 hessichen Gebietskörperschaften Beratung erfolgen kann.

Asylsuchende sind bei ihrer Ankunft in Deutschland oftmals stark traumatisiert. Hier setzt ihnen das prekäre Leben in den deutschen Flüchtlingslagern weiter zu. Sie leben auf engstem Raum, in Armut, mit primitiven Sanitäreinrichtungen, Sachleistungen und Essenspaketen. Die dringend benötigte psychotherapeutische Behandlung erhalten kranke Flüchtlinge nur im Einzelfall. Grund hierfür ist die Minimalversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die geringe Zahl an verfügbaren Therapieplätzen in Hessen. Wir meinen aber, dass alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine würdige gesundheitliche und auch psychotherapeutische sowie psychosoziale Versorgung erhalten müssen. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Versorgungsstruktur, mit einem Modellprojekt in Darmstadt ist es nicht getan. Die vorhandenen Strukturen im Rhein-Main-Gebiet müssen verstärkt, zusätzlich sollten drei weitere Zentren in Nordhessen, in Mittelhessen und in Südhessen eingerichtet werden.

Meine Damen und Herren, Geflüchtete müssen mit der selbst für viele Juristinnen und Juristen schwer zu durchschauenden Materie des Asylrechts und des Aufenthaltsrechts zurechtkommen. Mit den Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Monate wurden drakonische Sanktionsmechanismen und kaum noch als rechtsstaatlich zu bezeichnende Rechtsmittelfristen eingeführt. Wir meinen, dass eine gute juristische Beratung in diesem sich im Eiltempo verändernden Rechtsgebiet elementar ist für Menschen, die Abschiebung in Krieg und Folter riskieren. Daher fordern wir Mittel für eine unabhängige Asylverfahrensberatung in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und den ihnen zugeordneten Außenstellen, insbesondere für die Vermittlung von Informationen zum Asylverfahrens, für Hilfestellungen bei der Asylantragstellung und Informationen zu Verfahren gemäß der Dublin-III-Verordnung.

Sicher gibt es zu dem Einzelplan 08 noch mehr zu kritisieren. Völlig unzureichend sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Kurzfristige Projekte sind immer noch die Regel. Ein öffentlicher Beschäftigungssektor, der Menschen, die schon lange arbeitslos sind, eine gute unbefristete Arbeit gibt, von der sie leben können, wäre die sinnvolle Maßnahme. Erwerbslose und Alg-II Empfänger_innen brauchen vor Ort gut erreichbare unabhängige Beratungsstellen. Auch dies wäre eine Möglichkeit für die Landesregierung Menschen zu unterstützen, die am Rande der Gesellschaft stehen, aber inzwischen schon 10 Prozent der Menschen in Hessen darstellen.

Ein weiterer Dauerbrenner ist die unzureichende Finanzierung der Altenpflegeschulen. Was bei den Schulen auf völliges Unverständnis stieß, war die Tatsache, dass das Geld im laufenden Haushaltsjahr nicht ausgegeben wird, obwohl die Schulen ihre Nöte der Landesregierung immer wieder vortragen.

Die Anhörung zur Reform des Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes zeigte deutlich, dass die Finanzierung der Beratungsstellen nicht ausreichend ist sondern dazu beiträgt, dass die Mitarbeiterinnen, die oft Teilzeit arbeiten, mit Altersarmut rechnen müssen.

Dies nur ein Bespiel dazu, dass die Aussage nicht stimmt, dass die Landesregierung keinen Einfluss auf die Löhne und Gehälter habe. Ich habe in meiner Rede nur einige Beispiele genannt, die Erzieher und Erzieherinnen, die besser bezahlt werden können, wenn die Kommunen mehr Geld hätten, die Pflegekräfte, die ihre Arbeitszeit verlängern könnte, wenn der Stress am Arbeitsplatz nicht zu hoch wäre, weil mehr Personal da ist, die Mitarbeiter_innen in den sozialen Einrichtungen, die mit Arbeitslosigkeit zu tun haben, die mehr verdienen würden, wenn ihre Arbeitsplätze unbefristet wären, die Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen, wenn die Landesregierung auch die Zahlungen in die Betriebsrente finanzieren würden. Das wäre eine sinnvolle Sozialpolitik, die zu mehr sozialem Frieden statt Spaltung der Gesellschaft beitragen würde.