Marjana Schott
schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren langjährigen parlamentarischen Einsatz.
Reden
Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes
Rede Marjana Schott zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes Drucksache 19/2196
22. September 2015
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Damen und Herren,
Alle, die mit Kita-Betreuung zu tun haben, freuen sich über die 10 Millionen Euro pro Jahr, die vom Land für die Betreuung von Kindern mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem war die Zustimmung vieler Träger von Kitas, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen in der Anhörung zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches eher zähneknirschend. Die meisten Anzuhörenden hatten Kritik an der Änderung und alternative Vorschläge. Dabei hat mich doch mal wieder verwundert, mit welcher Genugtuung die Landesregierung den Dank für Zuwendungen, die eigentlich selbstverständlich sind, entgegennimmt. Als wäre es ihr persönliches Geld, das sie auf großzügige Weise der Kinderbetreuung zur Verfügung stellt. Dabei wird es von den hessischen Steuerzahler_innen finanziert. Das sollte man nicht vergessen, dass hier Steuergelder verwaltet werden und dafür gesorgt werden muss, dass das Geld auch den Bürger_innen des Landes wieder zu Gute kommt. Geld für Kindertagesbetreuung ist grundsätzlich gut ausgegebenes Geld, es kommt der neuen Generation zu Gute und hilft den Familien unmittelbar.
Zu wenig Geld für Kitas
Leider ist es zu wenig, was staatlicherseits in die Kindertagesbetreuung geht. In den skandinavischen Ländern ist dies völlig anders. Dort werden mehr Kinder mit einem viel besseren Personalschlüssel betreut. Deutschland schafft es kaum auf ein halbes Prozent vom Bruttoinlandsprodukt, das für den Elementarbereich zur Verfügung gestellt wird. Das ist nichts gegen Finnland, die 1,1 Prozent, Norwegen, die 1,2 Prozent, Schweden und Island, die 1,6 Prozent und Dänemark, das 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Letzteres ist das Vierfache der Leistungen in unserem Land.
Auch wenn das Geld gut für die Kinderbetreuung ist, macht die Aufnahme der zusätzlichen Pauschalen das Kifög nicht gut. Es sollten zumindest die qualitätssichernden Bedingungen der Integrationsvereinbarung ins Gesetz geschrieben werden, um die Personalstandards zu sichern und die Kindertagespflege mit berücksichtigt werden, wie die SPD es in ihrem Änderungsantrag schrieb.
Gesetzesänderung fördert Inklusion nicht
Besonders ernst nehme ich die Kritik der Kirchen, die eine Zuweisung für Kinder mit Behinderung nach Wochenstunden als nicht mit dem Inklusionsgedanken vereinbar ansehen. Inklusion bedeutet: die Einrichtungen für ein gemeinsames Aufwachsen aller Kinder, egal ob mit oder ohne festgestellter Beeinträchtigung, fit zu machen. Alle Einrichtungen sollen in der Lage und verpflichtet sein, Kinder mit den unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrer Kita zu integrieren. Weitere Kritiken spare ich mir jetzt. In der ganzen Diskussion, auch am Runden Tisch, wurde deutlich, dass sich die Kindertageseinrichtungen sehr bemühen mit dem Kifög umzugehen - meine Hochachtung vor ihrem Engagement. Deutlich war aber zu hören, dass das Gesetz eine bürokratische Quälerei ist und keine Unterstützung der Einrichtungen darstellt. Wenn sich sogar der Minister freut, wenn es mal ein freundliches Wort zum Kifög gibt, dann ist das ein Trauerspiel.
Wie bereits mehrfach gesagt, Murks bleibt Murks und wird nur besser, wenn das Gesetz grundlegend neu gestaltet wird.
Kindergesundheitsschutzgesetz ist ein bürokratischer Wasserkopf
Aber noch ein paar Worte zu dem Kindergesundheitsschutzgesetz. Die größte Kritik kam zu den Verfahren, mit dem sich gerade die Jugendämter herumschlagen müssen. Ob die aktuelle Änderung dieses Verfahren verbessert oder erleichtert, wage ich zu bezweifeln, da es datenschutzrechtliche und praktische Bedenken gibt. Darüber hinaus machten es sich die Mehrheitsfraktionen leicht ein Gesetz zu beschließen, das weitgehend auf Kosten der Kommunen geht. In der Anhörung war die Rede von einem zweistelligen Millionenbetrag, der in den Jugendämtern für die Umsetzung des Gesetzes entsteht. Dies wird unter Missachtung der Konnexität, die in der hessischen Verfassung steht, beschlossen. Statt Eltern zu kontrollieren, ob sie ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen gebracht haben, wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Dies würde viel eher dazu führen, dass sie die Unterstützung des Jugendamtes und anderer Einrichtungen annehmen und diese nicht als Gegner ansehen. Außerdem wäre es wirksamer, da bei den Vorsorgeuntersuchungen z. B. Kindesmissbrauch nicht immer festgestellt werden kann. In vielen anderen europäischen Ländern ist die aufsuchende Arbeit selbstverständlich, bei uns wird sie durch einen kontrollierenden bürokratischen Wasserkopf ersetzt. Auch bei diesem Gesetz gilt, wie zuvor, Murks bleibt Murks.