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Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac: Steuerrechtsänderung ist nun zwingend notwendig

 

Der Bundesfinanzhof hat am Diensttag geurteilt, dass dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen ist. Dazu und zum Interview mit Stefan Diefenbach-Trommler, Vorsitzender der ‚Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ – siehe Frankfurter Rundschau von heute - in dem dieser vor drastischen Folgen der Entscheidung auch für andere Vereine und Stiftungen warnt, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Attac, engagiert im Interesse des Gemeinwesens für mehr Finanzmarktregulierung und gegen Steuerbetrug, ist vom Bundesfinanzhof mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit belegt worden. Die Rechtsfolgen bedrohen das Netzwerk in seiner Existenz. Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Urteil mit politischer Wirkkraft, denn ein breites politisches Engagement einer zivilgesellschaftlichen Organisation musste als Argument gegen deren Anerkennung als gemeinnützig herhalten. Diese rechtliche Auffassung bedroht nun viele Vereine, die politische Bildungsarbeit machen.

Wenn das Steuerrecht in Deutschland die Gemeinnützigkeit so regelt, dass neoliberale Lobbyorganisationen wie die Bertelsmann-Stiftung als gemeinnützig gelten, der Kampf für gerechte Steuern und eine solidarische Gesellschaft aber nicht, dann muss dieses Steuerrecht zwingend geändert werden.“

Die politische Willensbildung unserer Demokratie fuße auf sozialen Bewegungen und breiten öffentlichen Diskussionen, so Wissler. Hier spielten Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle. Wenn diese nun in ihrer Existenz bedroht seien, sei zugleich die politische Willensbildung bedroht.

Wissler: „Eines macht das Urteil klar: Das Gemeinnützigkeitsrecht als Steuerrecht führt zu unerträglichen Widersprüchen. Es ist längst überfällig, ein modernes Demokratieverständnis ins Gemeinnützigkeitsrecht umzusetzen. Zivilgesellschaftliches Engagement muss angemessen gefördert werden - und das muss auch Attac zu Gute kommen.“

 

 

 

 


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