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Landgericht Bonn: EnBW hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Atomausstiegs – Richterspruch hoffentlich wegweisend


Der Energieversorger EnBW hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Atomausstiegs in der Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Das Unternehmen habe darauf verzichtet, gegen die Anordnung zur Abschaltung der Anlagen gerichtlich vorzugehen, um den Schaden abzuwenden, so das Landgericht Bonn in seinem heutigen Urteil. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE hofft, dass der heutige Urteilsspruch die Richtung in dem noch laufenden Verfahren zwischen RWE und dem Land Hessen vorgibt.“

Es sei ohnehin dreist, dass RWE eine Schadenssumme im dreistelligen Millionenbereich geltend machen wolle, so Wissler. Das AKW Biblis sei dank staatlicher Subventionen und der weitgehenden Risikoabwälzung auf die Allgemeinheit für den Konzern über Jahrzehnte eine Gelddruckmaschine gewesen.

Wissler: „Die Klage von RWE gegen das Land ist ein weiterer Versuch, sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – also der Allgemeinheit – zu bereichern und Druck auf die Bundesregierung bei der Frage der Rückbaukosten auszuüben. Leider haben Bundes- und Landesregierung durch das rechtswidrige Moratorium und seine stümperhafte Umsetzung in Hessen der Klage erst Tür und Tor geöffnet. Statt ein rechtssicheres Gesetz zu verabschieden, wurde der Weg des Moratoriums gewählt – eine freundliche Einladung an die Betreiber, dagegen zu klagen. Dafür trägt auch die Landesregierung die Verantwortung.

Zu hoffen bleibt, dass RWE vor Gericht trotzdem scheitern wird und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die stümperhafte Politik von Landes- und Bundesregierung zahlen müssen.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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