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Fluglärm im Bundesrat: Echte Entlastung nur durch konkrete Maßnahmen am Flughafen Frankfurt

Zur heutigen Debatte im Bundesrat über ein von den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg initiierten Gesetzentwurf ‚zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm‘ erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist natürlich zu begrüßen, wenn sich der hessische Verkehrsminister auf Bundesebene für einen besseren Lärmschutz einsetzt. Ein stärkerer rechtlicher Schutz für von Fluglärm betroffene Menschen ist grundsätzlich sehr sinnvoll. Allerdings ist eine Lärmbekämpfung über das Luftverkehrsgesetz auf Bundesebene, also insbesondere über die Flugverfahren und Routen, am Ende nur eine Verschiebung und eine Bekämpfen der Symptome.

Fluglärm entsteht vor allem dort, wo Flugzeuge starten und landen – das ist eine Binsenweisheit. Letztlich können also nur ein absolutes, mindestens achtstündiges Nachtflugverbot und eine Deckelung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen für wirksamen Lärmschutz sorgen. Und die Verantwortung hierfür liegt in Hessen.“

Diese Bundesratsinitiative passe also in das Portfolio der grünen Schau-Projekte, die dem Land nichts kosteten und wenig bewirkten, aber dafür auf Hochglanz poliert würden, so Wissler. Im Gegensatz zu wirklich sinnvollen Maßnahmen gewähre der Koalitionspartner CDU solche Vorstöße, die vom Verblassen der kläglichen Reste ursprünglicher grüner Werte ablenken sollten.

„Dass Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) kürzlich bei der Vorstellung der Länder-Initiative befand, dass in den sogenannten Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 sowie fünf und sechs Uhr dem Lärmschutz Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft eingeräumt werden soll, ist immerhin etwas. Doch sollte der Grundsatz ‚Gesundheit vor Profite‘ auch sonst gelten!“


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