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Kampf gegen Zweckentfremdung ist wirksamer Mieterschutz Landesregierung blockiert gesetzliches Verbot von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung

 

Anlässlich der heutigen zweiten Anhörung der Gesetsentwürfe von der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion zum Verbot von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt Jan Schalauske, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ein Verbot von Zweckentfremdung ist – neben anderen - eine wichtige Maßnahme, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Mieterverbände, Mieterinitiativen, die Städte Frankfurt und Wiesbaden fordern ebenso wie das Bündnis Mietenwahnsinn Hessen unmissverständlich ein Gesetz zum Verbot von Leerstand und Zweckentfremdung. Die Einzigen, die sich klar dagegen positionieren, sind Vertreter der Immobilienwirtschaft, ebenso wie die schwarzgrüne Regierungskoalition.

Statt den Schulterschluss mit der Immobilienwirtschaft zu suchen, sollte die Landesregierung alle Maßnahmen unterstützen, die die Wohnraumversorgung verbessern und Mieter wirksam schützen. Dabei kann Schwarzgrün in Hessen sogar von Bayern lernen. Allein in der Landeshauptstadt München wurden letztes Jahr 370 Wohneinheiten gerettet. Diese neu zu schaffen würde München umgerechnet 139 Millionen Euro kosten.“

Zweck der Politik sei es, so Schalauske, wachsende soziale Spaltung zu bekämpfen. Dafür müssten Renditeaussichten eingeschränkt, und spekulativer Leerstand ebenso wie die Umwidmung von Wohnraum für Gewerbenutzung unterbunden werden.

 

Hinweis:

DIE LINKE hat als Konsequenz aus der Anhörung einen Änderungsantrag an ihren Gesetzentwurf eingebracht. Die Veränderungen betreffen insbesondere eine Verschärfung der Auflagen zur Schaffung von Ersatzwohnraum. Wer eine günstige Wohnung in zentraler Lage zweckentfremdet, muss gleichwertigen Wohnraum in unmittelbarer Nähe schaffen. Anderenfalls kommt es zur Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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