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Für bezahlbares Wohnen: Fortschreitende Enteignung der Mieterinnen und Mieter endlich beenden

 

Heute berichtet der Wiesbadener Kurier (siehe Artikel ‚Enteignung – ja oder nein?‘), dass der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) die Forderung nach Enteignung großer Immobilienunternehmen als ‚absurd‘ zurückweist. Dazu erklärt Jan Schalauske, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft hat offenbar kein Problem damit, dass Innenstädte in Deutschland immer mehr zur Spielwiese von Investoren werden. Anders ist die groteske Reaktion auf den Mietenwahnsinn in vielen Städten nicht erklärbar. Die aktuelle Debatte zeigt: In Teilen des rechten politischen Spektrums und in der Wohnungswirtschaft ist ganz offensichtlich jedes Maß verloren gegangen.“

Fakt sei, so Schalauske, dass sich viele Menschen das Leben in den Städten nicht mehr leisten könnten. Das verlange rasch nach entschlossenen Gegenmaßnahmen. Deshalb habe DIE LINKE. im Hessischen Landtag einen Antrag zur Einführung eines Mietendeckels gestellt, mit dem in besonders von Mietsteigerungen betroffenen Kommunen die Bestands- und Neumieten zeitlich befristet eingefroren werden könnten. Dies würde Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen.

Schalauske: „Wir brauchen eine echte Verdrängungsbremse – nicht irgendwann, sondern jetzt sofort, sonst ist es für die allermeisten Mieterinnen und Mieter zu spät. Wir wollen nicht, dass Krankenschwestern und -pfleger, Polizistinnen und Polizisten oder Busfahrerinnen und Busfahrer aus den Städten verdrängt werden und stundenlandes Pendeln zum Arbeitsplatz immer mehr traurige Realität wird. Was augenblicklich stattfindet, ist eine Enteignung der Mieterinnen und Mieter. Der Kampf gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung erfordert tiefgreifende, entschlossene Maßnahmen – und den Mut der Politik, diese auch gegen Widerstände durchzusetzen, statt vor dem Lobbyismus des Immobilienkapitals einzuknicken.

Um die Debatte zu versachlichen sei der Lobby der Wohnungswirtschaft im übrigen ein Blick in Grundgesetz und hessische Verfassung empfohlen. Das Sozialstaatsgebot unseres Grundgesetzes sieht in Artikel 14 und 15 ausdrücklich eine Enteignung bzw. Vergesellschaftung zum Wohle der Allgemeinheit vor. Die hessische Verfassung verpflichtet wirtschaftliche Macht zu beschränken. Die Überführung von börsennotierten Immobilienkonzernen in öffentliches Eigentum ist nicht nur eine legitime Maßnahme gegen den Mietenwahnsinn, sondern auch von unseren verfassungsrechtlichen Grundlagen gedeckt.“

 


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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