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Mieter zahlen die Zeche für die wohnungspolitische Unfähigkeit der Landesregierung

 

Anlässlich des heute bekanntgewordenen Urteils des Landgerichts Frankfurt, wonach das Land einzelne Mieterinnen und Mieter trotz der fehlerhaften Mietpreisbremse nicht entschädigen muss, erklärt Jan Schalauske, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Begründung des Gerichts, wonach der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gegenüber einzelnen Bürgern haftet, mag juristisch zutreffend sein. Trotzdem – und unabhängig vom Ausgang einer möglichen Berufung - ist die Klage der geschädigten Mieter gegen das Land legitim. Schließlich lässt ihnen die wohnungspolitische Unfähigkeit der Landesregierung kaum eine andere Wahl: Weil unter der damaligen Ministerin Priska Hinz (Grüne) die hessische Mietbegrenzungsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet wurde, hatte das Frankfurter Landgericht sie 2018 für unwirksam erklärt. Infolgedessen können Mieter nicht gegen ihre Vermieter klagen, auch wenn sie – wie im vorliegenden Fall -  50 Prozent mehr Miete zahlen, als laut Mietspiegel eigentlich erlaubt wäre. Das ist absurd und ein Skandal!“

Um wenigstens die rechtlichen Grundlagen für den ohnehin viel zu geringen Schutz der Mieterinnen und Mieter zu garantieren, müssten bei der für das Frühjahr angekündigten Verlängerung der Mietpreisbreme formale Fehler - wie in der Vergangenheit vorgekommen - unbedingt vermieden werden, so Schalauske weiter. Zugleich zeigten die Stellungnahmen aus den Kommunen zu den geplanten Ausnahmen und zur Beschränkung auf bestimmte Stadtteile schon jetzt, dass auch die neue Regelung völlig an der Realität vorbei gehe.

„Auch unter Tarek Al-Wazir bleibt der dringend notwendige Kurswechsel in Sachen Wohnungspolitik aus. Statt angesichts von Mietenwahnsinn und Wohnungsnot entschlossen zu handeln, werden nicht einmal die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft. Die Zeche zahlen die Mieterinnen und Mieter, die auch weiterhin nicht wirksam vor Verdrängung geschützt werden.“


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