Reden

Rede zum Wohnrauminvestitionsgesetz

Rede von Hermann Schaus am 22. März 2018

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident/Frau Präsidentin,

Meine Damen und Herren,

der heute vorliegende Gesetzentwurf für ein Wohnraum-Investitions-Programm-Gesetz ist bei allem guten Willen, der dahinterstehen mag, leider nichts mehr als die Fortsetzung des bestehenden Darlehensprogramms über das Jahr 2019 hinaus.

Weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 257.000 Euro sollen zwischen 2019 und 2025 für den Bau von Sozialwohnungen und zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, das sind pro Jahr also 36,7 Mio.

Sicher ist es gut, dass die Landesregierung über 2019 hinausblickt und bereits jetzt ein KIP-Fortsetzungsprogramm vorstellt. Dass die Grüne Ministerin Hinz dies werbe wirksam vor den Landtagswahlen tut, ist verständlich und durchsichtig zu gleich. Das will ich auch gar nicht in den Vordergrund meiner Kritik stellen.

Dass Sie sich aber für dieses Schmalspurprogramm dermaßen selbst feiern und ein Gesetz das von der Landesregierung vorgelegt wurde auch noch zum Setzpunkt der Grünen Landtagsfraktion gemacht haben, das erstaunt mich sehr.

Offensichtlich hat die Grüne Landtagsfraktion ihre eigenständige politische Arbeit bereits aufgegeben und versteht sich nur noch als Vollzugsorgan der Landesregierung!

Eigentlich weiß ich gar nicht, was ich zu diesem dünnen Gesetz 10 Minuten lang sagen soll. Da ist nichts grundlegend Neues drin.

Weiterhin sollen über bis zu 30 Jahre rückzahlbare Darlehen gewährt werden, für die das Land aber nur in den ersten 15 Jahren die Zinsen übernehmen wird. Zuschüsse für die Kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften dauerhaft Sozialwohnungen erstellen können sind jedenfalls nicht vorgesehen.

Zwar taucht der Begriff „dauerhaft“ bereits in § 1, Abs. 1 des Gesetzentwurfs auf „Investitionen zur Schaffung und Modernisierung von dauerhaftem bezahlbarem Wohnraum …“, ich glaube dennoch nicht, dass mit diesen Darlehen erstmals in Deutschland Sozialwohnungen gefördert werden, die nach Rückzahlung der Darlehen und einer Übergangsfrist weiter als Sozialwohnungen „dauerhaft“ erhalten bleiben.

In Österreich kenne wir so etwas, in Wien, Graz oder Salzburg gibt es dies, dort bleiben einmal errichtete Sozialwohnungen für immer als Sozialwohnungen erhalten. Das wäre auch bei uns angesagt, dann hätten wir nämlich keinen massiven Rückgang an Sozialwohnungen, sondern einen kontinuierlichen Zuwachs!

Sie schaffen ein weiteres Förderprogramm, dass die Kommunen ab dem 01. Januar 2019 in Anspruch nehmen können.

Diese Landesregierung – wie auch schon ihre Vorgängerregierungen - haben die Verantwortung, dass dem Rückgang von einst über 200.000 Sozialwohnungen in Hessen, auf heute gerade einmal 90.000 stattfinden konnte.

Aber seit der letzten Rede zur Wohnungspolitik von Herrn Caspar wissen wir ja von ihm auch, dass der Rückgang an Sozialwohnungen ein positives Zeichen sein soll.

Herr Caspar: Ich finde das nicht positiv, ich finde es geradezu eine Schande, wenn weite Teile der Bevölkerung 30, 40 oder 50% ihres monatliche Einkommens für die Miete aufwenden müssen!

Sie haben über viele Jahre zugesehen, wie sich die Summe der Sozialwohnungen Jahr für Jahr verringert. In den letzten Jahren haben wir durch auslaufende Bindungen Rekordeinbrüche mit Rückgängen von zweitweise über 10.000 Wohneinheiten innerhalb eines Jahres zu verzeichnen.

Dagegen haben Sie so gut wie nichts getan, als lapidar festzustellen, dass sich dieser rasante Rückgang in nächsten Jahren weiter fortsetzen wird. Sie sind also sehenden Auges in diese Situation gekommen.

Zusätzlich haben Sie zugesehen, wie klamme Kommunen

ihre Haushalte jahrelang durch Grundstücksverkäufe an finanziell potente Bauträger, meistbietend zum Eigenheimbau verkauft haben und die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ihre eigenen Bautätigkeiten zurückgefahren haben.

Und nun legen Sie ein Programm auf, dass es den Kommunen ermöglicht, wohlgemerkt auf eigene Kosten –schließlich zahlen Sie das Darlehen komplett und nach 15 Jahren sogar noch zusätzlich mit Zinsen zurück- Wohnungsbau zu tätigen.

Ein zweiter großer Kritikpunkt: Im Gesetz steht auch, dass damit auch der Erwerb und die Herrichtung von Nichtwohngebäuden ermöglicht wird. Was heißt das denn nun?

Meine Damen und Herren,

dieses Gesetz reiht sich in eine hilflose Wohnungspolitik ein, die von einem Förderprojekt zum nächsten springt.

Sie Frau Ministerin Hinz haben vor wenigen Monaten einen „Masterplan Wohnen“ angekündigt. Einem solchen Masterplan müsste aber eine Strategie zugrunde liegen, die eine einheitliche Wohnungspolitik abbildet.

Eine solche Strategie ist bei Ihnen allerdings in keinster Weise zu erkennen. Die ständige Einsetzung neuer Förderprojekte um panisch einzelne Baustellen zu beheben ist keine Strategie.

Es ist ebenso keine Strategie Flächen meistbietend zu verkaufen, um von den eingenommenen Mitteln davon wiederum andere Flächen zu kaufen oder an anderer Stelle Sozialwohnungen zu fördern.

Am Beispiel Polizeipräsidium Frankfurt sage ich ganz klar: Die Innenstätte sind für alle Bevölkerungsschichten zu erhalten. Dort haben nicht nur Reiche das Recht zu wohnen! Wir als LINKE wollen das die Urbanität in den Städten erhalten und geschützt wird und keine weiter Verdrängung von Sozialwohnungsberechtigten an die Randlagen oder gar in benachbarte Städte Frankfurts erfolgt.

Nein, die schwarz-grüne Wohnungspolitik bleibt weiterhin hilflose Flickschusterei, ohne Konzept und Perspektive, sie verfolgen beileibe keinen „Masterplan“. Darüber könne Sie auch mit dem heute eingebrachten Schmalspurgesetz nicht hinwegtäuschen!