Reden

Rede zum Dringlichen Gesetzentwurf der anderen Fraktionen zur Diätenerhöhung

Rede von Hermann Schaus am 27. Juni 2017

Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – 2. Lesung

– Es gilt das gesprochene Wort –
 
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Da sich am vorliegenden Gesetzentwurf nichts seit der ersten Lesung am 31.05.2017 geändert hat und es auch im Ausschuss dazu keine neue Diskussion gab, erlaube ich mir – aus Effektivitätsgründen – meine Rede vom 31.05., nur leicht geändert, erneut zu halten.

Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Mehrheit dieses Hauses eine automatische Anhebung der Diäten für die gesamte Legislaturperiode beschlossen. Es sollte also keine weiteren Diskussionen in den kommenden Jahren mehr geben.

Wir haben damals gesagt, dass wir es durchaus richtig finden, wenn auf der Grundlage eines statistischen Reallohnindexes ein Vorschlag unterbreitet wird, über den dann allerdings aber jährlich wieder neu diskutiert entschieden wird.

Wohlgemerkt, der Index ist die richtige Grundlage. Allerdings halten wir eine pauschale Erhöhung für die gesamte Legislaturperiode nach wie vor für falsch.

Das ist der Unterschied, den wir betont haben und den wir auch weiterhin aufrechterhalten.
Nun haben wir bereits zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode über die Erhöhung unserer Diäten
diskutiert. Wenn man so will, war das ein Nebenprodukt der Diskussion über die Nullrunde für die Beamtinnen und Beamten.

Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen waren der Meinung, dass es, wenn man den Beamten eine Nullrunde aufbürden würde, nach außen hin besser zu rechtfertigen sei, wenn wir gleichzeitig auf eine Erhöhung unserer Diäten verzichten.Insofern sind sie mittelbar unserer Forderung, jährlich zu diskutieren, durchaus nachgekommen, wenn auch aufgrund anderer Anlässe.

Nun soll mit dem Gesetzentwurf wieder zum alten Verfahren zurückgekehrt werden, wobei das nicht ganz richtig ist. Es soll für die nächsten zwei Jahre pauschal eine Abstimmung erfolgen.

Es soll also auf jeden Fall zur Diätenerhöhung keine weitere Debatte im Wahljahr 2018, also unmittelbar vor der Landtagswahl, geben. Das ist etwas, was wir eindeutig ablehnen.

Zudem soll in das Gesetz neu der Nominallohnindex eingeführt werden. Korrekterweise müsste man
sagen: Es soll umgestiegen werden. Es wird also keine Rückkehr zum alten Recht sein.

Immerhin gibt es für dieses Jahr eine Differenz zwischen den beiden Indizes. Das Statistische Landesamt schlägt auf der Basis des alten Realindexes eine Erhöhung um 1,92 Prozent vor. Auf der Basis des Nominallohnindexes sind es 2,2 Prozent Erhöhung. Ich sage einmal: Das ist jetzt nicht die Welt. Aber diese – in Anführungszeichen – 'Kleinigkeit' macht immerhin eine Differenz von 21 Euro pro Monat für jeden Abgeordneten aus.

Dass man jetzt mitten in der Legislaturperiode von dem einen Index zum anderen switcht, ist nicht das, was am Anfang der Legislaturperiode beschlossen wurde, weil es ein anderer Index ist, der auf jeden Fall in diesem Jahr die Abgeordneten ein wenig begünstigt, nämlich in der Größenordnung von 21 Euro mehr im Verhältnis zu den 1,92 Prozent.

Diese Veränderung ist für uns nicht nachvollziehbar:
Aus diesen beiden Gründen sind wir auch der gemeinsamen Initiative der anderen Fraktionen nicht beigetreten. Aus diesen beiden Gründen werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf heute ablehnen.