Reden

Rede zur Mietpreisbremse

Rede von Hermann Schaus am 15. Dezember 2016

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Seit dem 1. Juni 2015 ist die Mietpreisbremse in Deutschland in Kraft. Seit November 2015 auch per Verordnung in Hessen. Bei ihrer Einführung wurde die Mietpreisbremse angepriesen wie ein Wundermittel.
So sagt Minister Maaß, „In Zukunft wird nicht mehr die Zwangslage von Wohnungssuchenden ausgenutzt“, heute noch nachzulesen auf der extra Homepage des Bundesjustizministeriums.

Auch in Hessen wurden mit der Festlegung der betroffenen Städte am 17. November 2015 große Erwartungen geweckt.  

Bereits vor der Einführung wurden von einigen Kommunen, den Mieterverbänden und vielen Experten die unzulänglichen gesetzlichen Regelungen kritisiert.

Schon damals war vielen klar: Die von der großen Koalition im Bund beschlossene Mietpreisbremse ist nicht mehr als ein zahnloser Tiger, denn im Gesetz gibt es keinerlei Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, so dass der positive Ansatz völlig ins Leere läuft.
Viele fragten schon damals: Wie soll eine Mietpreisbremse wirken, wenn im Gesetz keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen geregelt sind?

Auch die fehlenden Mietspiegel in einigen Städten sind ein weiteres Problem. Im November vergangenen Jahres gab es in 75 Prozent der betroffenen Städte keinen qualifizierten Mietspiegel.
Es geht auch völlig an der Realität vorbei zu erwarten, dass Menschen die nach langer Suche endlich eine passende Wohnung gefunden haben, zuallererst den Vermieter nach der Höhe der Miete des Vormieters fragen.

Das Gesetz enthält zudem zahlreiche Ausnahme-tatbestände bei denen die Mietpreisbremse gar nicht gilt. Die zusätzliche Möglichkeit in den Städten ganze Stadtteile aus der Mietpreisbremse heraus zu nehmen, verwässert die Mietpreisbremse endgültig.

Bei so vielen Geburtsfehlern ist es kaum verwunderlich, dass die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse gänzlich ausgeblieben ist.

Im Gegensatz zur FDP und zu „Haus und Grund“ kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass ein wirkungsvolles Gesetz  sinnvoll und notwendig ist und dringend gebraucht wird. Dazu müssen jedoch schnellstens umfangreiche Gesetzesänderungen vorgenommen werden.
Dem zahnlosen Tiger muss endlich ein Gebiss eingesetzt werden!
Wir fordern daher die bestehenden Lücken und Fehler im Gesetz endlich zu beseitigen.
•    Wir brauchen darin wirksame Sanktionen gegen Vermieterinnen und Vermieter, bei Verstößen.
•    Die Zahl der Ausnahmetatbestände ist zu verringern
•    Zudem müssen die Vermieter verpflichtet werden bereits im Mietvertrag die vorherige Miete verbindlich anzugeben.

Nur mit diesen Änderungen kann eine Mietpreisbremse wirksam sein, die diesen Namen auch verdient.