Reden

Rede zur aktuellen Stunde der FDP „Handeln statt Reden – Regierung Bouffier muss für klaren Regulierungsrahmen bei Sportwetten sorgen – Begrenzung auf 20 Anbieter ist eine Farce“

Hermann Schaus, Rede zur aktuellen Stunde der FDP „Handeln statt Reden – Regierung Bouffier muss für klaren Regulierungsrahmen bei Sportwetten sorgen – Begrenzung auf 20 Anbieter ist eine Farce“, DS 19/2098.

Herr Präsident,

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ende 2011 wurde der Glückspielstaatsvertrag letztmalig novelliert. Ein zentraler Punkt der damaligen Novellierung, die zum 01.07.2012 in Kraft trat, war die Begrenzung auf bundesweit zwanzig Konzessionen, sowie die Zuständigkeit der Erteilung dieser Konditionen durch das hessische Innenministerium.

Seinerzeit unterzeichneten alle Bundesländer –mit Ausnahme von Schleswig Holstein-  wo seinerzeit übrigens eine CDU-FDP Landesregierung alle anderen Bundesländer unter Druck zu setzten versuchte, den Glückspieländerungsstaatsvertrag.  Es unterschrieb also auch  das damals von CDU und FDP regierte Bundesland Hessen!

Es ist für mich daher unverständlich, wie die hessische FDP nun beinahe Wortgleich die Kritik des Deutschen Sportwettenverbands aus dem April 2015 aufgreift und von einer „willkürlichen Begrenzung“ der Sportwettenlizenzen spricht. Sie haben dem doch 2012 selbst zugestimmt!

An der eigentlichen Kritik und Problematik, die auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit seinem Urteil vom 05. Mai 2015 äußerte, geht die Fokussierung ihrer aktuellen Stunde auf die bloße Zahl der Konzessionen jedenfalls meilenweit vorbei.

Sehr wohl muss allerdings einmal hinterfragt werden, wie die Änderung am Glückspielstaatsvertrag Ende 2011 eigentlich unter Federführung des hessischen Innenministeriums umgesetzt wurde. Und da scheinen doch erhebliche Defizite zu bestehen.

Ziele der damaligen Novellierung und mit ihr auch die Begrenzung der Konzessionen auf bundesweit zwanzig waren es:

- die Spielsucht zu bekämpfen,

- Jugend- und Spielerschutz zu gewähren,

- das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken,

- die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sicherzustellen und

- Folge- sowie Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abzuwehren.

Wie man diese Ziele erreichen will, in dem man im Rahmen der 2. Stufe der Ausschreibung als einziges Kriterium nun auf „das wirtschaftlich günstigste Angebot“ verweist negiert alle im Staatsvertrag gleichrangig genannten Kriterien für eine Konzessionserteilung.

Nun haben wir es zugegebener Maßen mit einem umfangreichen und komplizierten Ausschreibungsverfahren zu tun, das ohne Beispiel ist.  Dass aber nach rund 5 Jahren immer noch kein Ergebnis vorliegt ist von der Landesregierung zu verantworten.

Sie verantworten damit auch, dass bundesweit viele Millionen zusätzlicher Steuereinahmen fehlen.

Das in Hessen für alle Bundesländer durchgeführte Ausschreibungsverfahren ist schlicht und ergreifend eine Katastrophe und  war nicht in der Lage, die genannten Ziele angemessen zu erreichen.

So spricht das VG Wiesbaden in seiner Eilentscheidung  von ergebnisrelevanten Verfahrensfehlern, die das gesamte Auswahlentscheidung auf der 2. Stufe betreffen.

Die hier kritisierten Punkte hinsichtlich einer fehlenden Transparenz sind haarsträubend.  So frage auch ich wieso wurde zum Beispiel das „Informationsmemorandum“ erst im Rahmen der zweiten Ausschreibung den Bewerbern mitgeteilt?

Die Ziele, die mit dem Staatsvertrag verfolgt werden, sind durch dieses miserable Ausschreibungsverfahren des hessischen Innenministeriums gefährdet.

Wir fordern Sie auf, Herr Minister Beuth, nicht weiter auf einen langwierigen Rechtsstreit zu setzen, sondern unverzüglich in eine neues,  rechtskonformes Ausschreibungsverfahren durchzuführen.