Reden

Gerichtsurteil in Polizeichef-Affäre

Rede Hermann Schaus zur Aktuellen Stunde betreffend Gerichtsurteil in Polizeichef-Affäre
(Ds. 19/2232)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident / Frau Präsidentin,

sehr verehrte Damen und Herren,

in der letzten Wahlperiode gab es einen Untersuchungsausschuss zur sogenannten „Polizeichef-Affäre“. Es war zu untersuchen, ob der damalige Innenminister Volker Bouffier den Posten des Präsidenten der Bereitschaftspolizei, rechts- und verfassungswidrig an einen Parteifreund vergeben hat.

Wie immer bei CDU-Skandalen zeigte sich Volker Bouffier hoch empört. Die Vorwürfe seien falsch, unverschämt und ehrenrührig, er habe nach Recht und Gesetz und nach Bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Alles also wieder einmal eine böse Schmutz-Kampagne gegen seine Person.

Jeder hier im Raum weiß, dass das nicht wahr ist. Jeder hier im Raum weiß, dass Volker Bouffier in vollem Wissen gegen Recht und Gesetz verstoßen und dabei Schaden für das Land Hessen in Kauf nahm, um einen Parteifreund massiv zu bevorzugen.

Kurz die Fakten, z.B. die drei Gerichtsurteile:

  • Das Amtsgericht Wiesbaden stellte fest, dass die Übergabe der Ernennungsurkunde an Parteifreund Langecker rechtswidrig war.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bezeichnete den Vorgang als grob rechtswidrig und stellte dem Land sämtliche Kosten des Verfahrens in Rechnung.
  • Und nun letzte Woche endete das Zivilverfahren mit einem Vergleich über 50.000 Euro für den Kläger

Schon Bouffiers Fachabteilung hatte genau davor gewarnt, konstatierte schwere Rechtsverstöße und berechnete eine Schadenssumme um über 60.000 Euro.

Im Untersuchungsausschuss kamen zwei Gutachter zu ähnlichen Ergebnissen. Im Strauch-Gutachtens heißt es:

„Siebzehn mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen (…) eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zugunsten Langeckers.[1]

Im Gutachten des einstimmig vom Ausschuss beauftragten Verwaltungsjuristen Prof. Pechstein heißt es:

„Die Verfahrensmängel haben dazu geführt, dass die Auswahlentscheidung zugunsten Langeckers eindeutig rechtswidrig war.“ [2]

Ich konnte seinerzeit nachweisen, dass dem Ausschuss Akten vorenthalten wurden. Denn durch das von mir vorgelegte Widerspruchsschreiben des unterlegenen Bewerbers Ritter wurde klar, dass die Schadenersatzansprüche nicht verjährt waren, also ein Prozess folgen würde.

In der Aussprache zum Abschlussbericht des UNA sagte ich: „Dieser Sachverhalt wird dazu führen, dass der unterlegene Bewerber Ritter sehr große Aussichten hat seinen bereits angestrengten Schadenersatzprozess zu gewinnen.“

Trotzdem haben der damalige Staatssekretär Boris Rhein, hat der damalige Innenminister Bouffier und haben die

CDU-FDP-Fraktionen an ihren Märchen festgehalten und per Mehrheit beschlossen, es habe keinerlei Rechtsverstöße gegeben.

Seitdem die CDU Hessen regiert wird Skandal nach Skandal um ausgesessen, ohne nur den Hauch von Scham oder Verantwortungsgefühl.

Dramatisch ist der Rollentausch der Grünen, die dies immer als „Arroganz der Macht“ skandalisiert haben und in der Polizeichef-Affäre hart über Volker Bouffier und Boris Rhein geurteilt haben.

Wenn die Grünen entgegen aller früheren Erklärungen nur noch gehorsam den Untertan geben, dann sind sie leider genau da angekommen, wo sie angeblich nie hinwollten.

In der puren Arroganz der Macht.



[1] Kurzfassung, S. 1, in der Langfassung ausführlich auf den Seiten 71 - 75

[2] S. 51 des schriftlichen Gutachtens