Reden

Rede zur ersten Lesung zum Gesetz dienstrechtlicher Vorschriften

Hermann Schaus Rede zur ersten Lesung zum Gesetz dienstrechtlicher Vorschriften

19/2409 neu

Es gilt das gesprochene Wort –

Frau/Herr Präsident/in,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahren haben wir uns umfangreich mit dem Dienstrecht der Hess. Beamten beschäftigt. Weil seit der Föderalismusreform 2006 das Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte komplett vom Bund auf die Länder übertragen wurde.

Diese Kleinstaaterei brachte aber keine Vorteile für die Beamten. Ergebnis: Unterschiedliche Besoldung für gleiche Tätigkeiten. Dafür wurde die Dienstrechtsgesetzesma-schinerie um das 16fache erhöht  - ein wahrlich glorreiches Beispiel für Föderalismus !

Hessen liegt bei der Besoldung im unteren Drittel der Länder,

-         weil keine 40 Stundenwoche gilt,

-         weil keine Übertragung des Tarifergebnisses TV-vorgenommen wurde und

-         weil keine Besoldungs- und Versorgungserhöhung in 2015 (also 0-Runde) vernommen wurde.

Alle Beamtinnen und Beamten die nun Hoffnung auf grundlegende Verbesserungen haben werden bitter enttäuscht.

Uns liegt ein umfangreiches Gesetz mit vielen Detailregelungen in nahezu allen Dienstrechtsbereichen vor.

Neben den Änderungen beim:

-         Reisekostenrecht,

-         Sonderzahlungsrecht,

-         Datenschutzrecht, oder

-         Arbeitszeitrecht

sollen auch Änderung am Besoldungsrecht und Versorgungsrecht erfolgen.

Augenfällig sind dabei die neuen Zulagenregelungen, ausgerechnet für Mitarbeiter in der Observationen  beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), in Höhe von monatlich 150.- Euro. Auch wenn der Gesamtbetrag überschaubar ist, bemerkenswert bleibt dieses Hätscheln und Peppeln des LfV, wo der doch in den letzten Jahren und Jahrzehnten jeglichen Leistungsnachweis fehlt.

Bei den Änderungen im Beamten- und Besoldungsrecht geht es um zahlreiche Detailregelungen für einzelne Betroffene oder Gruppen. Dafür scheinen die Änderungen im Versorgungsrecht hingegen von weitreichender Bedeutung zu sein.

Wie z.B. die langfristige Festschreibung der Zuführung zur Versorgungsrücklage, auf Basis von 2014, zu bewerten ist, werden wir die Gewerkschaften in der Anhörung befragen.

Ob durch diese Änderung zukünftig auf den regelmäßigen Abzug von  0,2 Prozent der Besoldungserhöhung verzichtet wird bleibt unklar. Aber selbst wenn diese Besoldungsminderung  zukünftig unterbleiben sollte braucht es mindestens 13 Jahre um den Einkommensverlust  aus der diesjährigen  0-Runde auszugleichen.

Klar ist auch, dass kleine Verbesserungen bei Elternzeit oder Schmerzensgeldanspruch auch keine Belastungen aus einer  42 Stundenwoche ausgleichen können.

Genau auf diesem Hintergrund werden wir in die Ausschussberatungen gehen und dort nachfassen.