Reden

Rede zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein HSÜG „Sicherheitsüberprüfungsgesetz“

Herr Präsident / Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

worum geht es bei den sogenannten Sicherheitsüberprüfungen: Es geht darum, dass in sicherheitsrelevanten und lebenswichtigen Bereichen nur Leute arbeiten dürfen, denen man vertrauen kann. Dass also z.B. im Atomkraftwerk, oder in Sicherheitsbehörden keine Leute sitzen, die ihre Macht und Verantwortung gegebenenfalls missbrauchen.
Das leuchtet ein: Für wichtige oder lebenswichtige Aufgaben braucht man zuverlässige Leute.
Also werden die überprüft. Seit gut 10 Jahren sind für diese Sicherheitsüberprüfung die Geheimdienste zuständig. Ich sage das, weil es lange Zeit anders war. Und weil man angesichts von NSU- und NSA-Skandal schon einmal fragen muss, wie die Geheimdienste mit dieser großen Verantwortung  umgehen. Ich komme gleich darauf zurück.

Zunächst möchte ich aber zum Verfahren Stellung nehmen. Im letzten Jahr wurde das Gesetz um ein Jahr verlängert. Die Landesregierung sagte damals, man warte auf neue Regelungen des Bundes.
Das Merkwürdige ist aber, dass es derzeit noch keine Neuregelungen des Bundes gibt. Dennoch erhalten wir ein Gesetz in Eilausfertigung, dass schnell durch den Landtag soll. Und noch dazu in einer Form, die ungewöhnlich ist, nicht in Änderungsform, sondern als komplette Neufassung.
Dieses Verfahren macht mich stutzig. Erst passiert nichts, obwohl es angeblich muss, dann muss es eigentlich nicht, aber soll ganz schnell… da passt doch was nicht, Herr Minister Beuth?!

Soweit unsere erste Durchsicht ergab, sind darin durchaus auch sinnvolle Neuregelungen enthalten.
So wäre es durchaus ein Fortschritt, wenn  abgelehnte überprüfte Personen endlich erfahren, warum sie abgelehnt werden und hierzu einen Rechtsbeistand hinzuziehen können.

Aber ich sage auch, es fehlen Neuregelungen, die als Konsequenz aus dem NSU und dem NSA-Skandal dringend nötig wären. Ich mache das an einem Punkt deutlich:

Ausgerechnet in dem Bereich, der Geheimdienste selbst, gibt es de facto null Kontrolle.
Es gibt weiterhin nur eine geheime Selbstkontrolle, mit der die Dienste bisher gerade nicht gut umgegangen sind. Das kann doch nicht sein.

Wir wissen doch mittlerweile aus dem NSU-Skandal, dass auch Geheimdienstler, die selbst in völkischen und neonazistischen Verlagen publizieren, involviert sind.
Wir wissen auch von einem hessischen Geheimdienstler, der niemals für den Hessischen Geheimdienst hätte arbeiten dürfen.
Und wir wissen aus dem NSA-Skandal, dass die Geheimdienste es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen.

Deshalb geht es nicht, dass die Geheimdienste sich weiterhin ausschließlich selbst kontrollieren. §5 Absatz 1 Satz 5 sagt aber genau das weiter. Zuständig für die Sicherheitsprüfung von Geheimdienstlern ist der Geheimdienst. Und §12 regelt die strikte Geheimhaltung dieses Vorgangs.
Ich denke, angesichts allgemeiner Erklärungen, endlich  für mehr demokratische Kontrolle der Geheimdienste zu sorgen, geht das nicht.

Gleiches gilt für die pauschale Ausnahme ausländischer Geheimdienste und Kräfte in § 3, Absatz 4, Satz 3 von Sicherheitsüberprüfungen.
Auch das ist doch ein Punkt, wo wir endlich handeln müssen!

Deshalb: Neuregelungen gerne, wenn sie Sinn machen! Aber das Verfahren hier ist eher merkwürdig und der Inhalt teils sehr kritisch.
Darüber wird in den Anhörungen zu reden sein, nicht im Schweinsgalopp und nicht nur aus Sicht der Dienste. Sondern aus Sicht eines Parlamentes, das den Auftrag für Bürgerrechte und demokratische Kontrolle zu sorgen, ernst nimmt.