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Vertuschung geht weiter Hessens Landesregierung verweigert Bundesanwalt seit Monaten Einblick in NSU-Geheimbericht – trotz NSU-Verbindungen und Bedeutung im Mordfall Walter Lübcke

 

Im Innenausschuss des Bundestages äußerte gestern Thomas Beck, der Vertreter der Bundesanwälte im Mordfall Walter Lübcke und Leiter der Terrorismusabteilung, dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz den Ermittlern noch immer nicht seinen Bericht von 2014 über die rechtsextreme Szene und NSU-Hinweise in Hessen übermittelt habe. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und ehemaliger Obmann der Fraktion DIE LINKE. im NSU-Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag:

„Die Vertuschungsstrategie des Verfassungsschutzes und der Landesregierung setzt sich bis heute fort: Angefangen vom NSU-Mord in Kassel im Jahr 2006 über die Blockade der Aufklärungsarbeit seit Auffliegen des NSU in 2011, bis zur Aufklärung der möglichen Zusammenhänge zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das schlägt dem Fass den Boden aus. Während CDU und Grüne in Hessen nicht müde werden zu betonen, dass alles zur Aufklärung beigetragen, die Akten frei einsehbar und die Justiz unterstützt werde, liegt der NSU-Untersuchungsbericht bis heute nicht einmal bei den Ermittlern vor. Und das, obwohl der mutmaßliche Lübcke-Mörder in diesem NSU-Bericht an elf Stellen auftaucht.

DIE LINKE fordert die schwarzgrüne Landesregierung und den Innenminister nochmals auf, die Vertuschungen zu beenden, alle notwendigen Akten frei zu geben und den Weg für die Mordermittlungen frei zu machen. Andernfalls wird ein neuer Untersuchungsausschuss unvermeidlich. Und es stellt sich dabei die Frage nach der persönlichen, politischen und der rechtlichen Verantwortung.“

Schaus betont als ehemaliger Obmann der LINKEN im NSU-Untersuchungsausschuss erneut, dass der ursprünglich für 120 Jahre gesperrte interne NSU-Bericht des Geheimdienstes überhaupt nur bekannt wurde, weil DIE LINKE Teile davon öffentlich gemacht hat. Er habe – entgegen aller Erklärungen von CDU und Grünen – nicht ungeschwärzt vorgelegen, sondern sei im Gegenteil sehr massiv geschwärzt gewesen so wie alle anderen knapp 2000 Akten von Relevanz auch. Weder der Bundestag, noch der Generalbundesanwalt hätten diesen Bericht damals erhalten, trotz seiner extrem hohen Bedeutung für die NSU-Aufklärung.

Schaus: „Es ist absurd, wenn CDU und Grünen in Hessen behaupten, alle Akten lägen auf dem Tisch und seien damals wie heute einsehbar. Die Personal-Akten von Stephan Ernst und Markus H. wurden 2015 aus dem System gelöscht und dem NSU-Ausschuss vorenthalten. Es stellt sich die Frage, warum das passiert ist.

Zeitgleich haben sich beide Personen bewaffnet, Schießtrainings absolviert, gegen Walter Lübcke gehetzt und offenbar Mordpläne geschmiedet. Da nun auch herausgekommen ist, dass es auch beim Waffenhändler Elmar J. Hinweise auf neonazistische Bestrebungen gibt, sowie gegen einen der Waffenkäufer wegen Vorbereitung einer schweren Staatsgefährdenden Straftat ermittelt wird, muss jetzt auch wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt werden, die möglicherweise auch schon seit Bestehen des NSU aktiv war.“


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