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Neue Erkenntnisse zu Stephan Ernst: Endlich maximale Transparenz oder Untersuchungsausschuss

 

Das Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat Mitte August entschieden, dass der Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ grundlegende Auskünfte über seine NSU-Aufklärung und Informationen zum mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke an Journalisten weitergeben muss. Dazu und zu neuen Erkenntnissen in der Sache –siehe WELT am Sonntag-Artikel von heute - erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dank der Klage eines Journalisten und des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist nun klar, dass der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan Ernst bereits in einem geheim gehaltenen Bericht elf Mal erwähnt wird und deshalb zum engeren NSU-Unterstützerkreis gezählt werden muss. Der sogenannte Verfassungsschutz hatte diesen internen Bericht über seine eigene Arbeit im Bereich NSU und Rechtsextremismus zwischen 1992 und 2014 erstellt, aber niemand soll erfahren, was darin steht. Dass er sogar für 120 Jahre geheim bleiben sollte, hatten wir im NSU-Untersuchungsausschuss öffentlich gemacht.“

Umso unglaublicher sei es, dass der Verfassungsschutz Stephan Ernst weit vor 2014 aus dem Blickfeld verloren hat, so Schaus. Seine häufige Nennung im Geheimbericht zeige hingegen, dass Ernst offensichtlich als aktiver und gefährlicher Neonazi eingestuft wurde. Weshalb dann bereits nach 2009 keine aktuellen Erkenntnisse über Ernst mehr vorgelegen hätten und er deshalb vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwand, erschließe sich nicht. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Ernst jetzt auch beschuldigt werde, in 2016 einen Anschlag auf einen irakischen Asylbewerber begangen zu haben.

„Hier liegt entweder ein massives Versagen der Sicherheitsbehörden vor oder aber der Verfassungsschutz hielt seine schützende Hand lange über Stephan Ernst.

Innenminister Beuth und der Verfassungsschutz müssen diese Vorwürfe lückenlos entkräften. Dazu muss der allgemeine Teil des Geheimberichtes endlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Alle Abgeordneten des Hessischen Landtags sollten zusätzlich Einsicht in den Anhang des Geheimberichtes nehmen dürfen. Maximale Transparenz ist das Gebot der Stunde – Sonst wird ein Untersuchungsausschuss dies alles aufklären müssen.“


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