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„Unter-den-Teppich-kehr-Minister-Beuth“ muss zweiten möglichen Todesfall durch Taser einräumen: Gefahren durch offenbar viel größer als behauptet

 

Zur Antwort des Innenministers Peter Beuth (CDU) auf eine weitere Anfrage der LINKEN betreffend Tote und Verletzte durch Taser-Einsätze in Hessen erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Zwei mögliche Todesfälle in Hessen durch Elektrodistanzimpulsgeräte, sogenannte Taser, sind zwei zu viel. Wir waren von Beginn an skeptisch, ob die hessenweite Einführung dieser Geräte möglicherweise zu häufigen Einsätzen mit schweren gesundheitlichen Folgen, bis hin zum Tode führen kann. Die Gefahren durch die Stromstöße dürfen nicht heruntergespielt und die Geräte nicht niedrigschwellig eingesetzt werden. Ich fordere erneut den Innenminister auf, den Einsatz von Tasern unverzüglich zu stoppen –mindestens bis zur Klärung der Todesfälle.“

Es sei wieder einmal verblüffend, mit welch‘ hanebüchenen Erklärungen Herr Beuth versuche, das Parlament über die Risiken durch Taser-Einsätze nicht zu informieren, so Schaus. DIE LINKE habe in einer Kleinen Anfrage explizit nach Verletzungen, Schäden oder Beschwerden durch Taser-Einsätze gefragt.  Der Innenminister haben hier keine konkreten Fälle nennen können. Aber schon einen Tag später hätte Innenminister Beuth eingestehen müssen, dass es möglicherweise doch einen Todesfall gegeben habe. Den zweiten Fall aus Fulda, der zeitlich weit davor lag, habe der Minister ebenfalls in seiner schriftlichen Antwort verschwiegen, weshalb DIE LINKE noch einmal in der mündlichen Fragerunde an die Landesregierung nachgefragt habe. Warum der Minister nicht schon in 2018 von sich aus berichtete, bleibe weiter unklar.

„Der Taser-Einsatz ist nicht so harmlos, wie immer getan wird. Dass seit 2018 nun möglicherweise zwei Personen nach dem Einsatz eines Tasers verstorben sind zeigt, wie problematisch diese Distanzwaffe ist. Dass eine weitere Person möglicherweise durch eine Polizei-Waffe getötet wurde, ist berichtspflichtig im Innenausschuss. Und es ist erst Recht berichtspflichtig, wenn eine Fraktion schriftlich genau dazu nachfragt. Es ist gut, dass wir immer wieder nachgefasst haben, damit der Innenminister dies nicht weiter unter den Teppich kehren konnte.“

 


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