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Mathias Wagner (Grüne) verbreitet die Unwahrheit über NSU-Akten und die Einsicht in die Akte des Lübcke-Mörders Stephan E.

 

Zum Interview des Vorsitzenden der Grünen im Hessischen Landtag, Mathias Wagner, mit dem Titel ‚Alle Parteien wollen Aufklärung‘ in der FR von heute, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und ehemaliger Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Schon im NSU-Untersuchungsausschuss verfolgten die Grünen eher das Ziel, Ministerpräsident Volker Bouffier gegen berechtigte Kritik zu verteidigen, als Aufklärung zu betreiben. Unseres Wissens nach haben CDU und Grüne nur wenige Akten beantragt, aber umso mehr die Lieferung von Aktenanforderungen der Opposition blockiert sowie massive Schwärzungen, Fehlblätter und offenkundige Akten-Unterschlagungen verteidigt.

Dass im Speziellen die Akte von Stephan E. von keiner Fraktion beantragt wurde, aber die Abgeordneten sich nun ein Bild darüber machen könnten – wie Mathias Wagner behauptet -  ist wissentlich falsch. Es ist perfide von Wagner, der dem NSU-Ausschuss nicht einmal angehörte, Derartiges zu verbreiten und damit die Nicht-Aufklärung des NSU-Komplexes weiter fortzusetzen.“

Laut Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses (insbesondere Absatz 1, 3 und 6), laut Beweisantrag 1 (Absatz 1 f.) und laut dem sogenannten Konkretisierungsbeschluss, hätten sämtliche Akten zu Personen und Strukturen der rechten Szene in Nordhessen ausdrücklich vorgelegt werden müssen, so Schaus. Auch und besonders die des Landesamtes für Verfassungsschutz – vor allem dann, wenn Staatsschutzerkenntnisse über diese Personen vorlagen. Insbesondere Bezüge zu Combat 18, Blood & Honour, sowie zur Kameradschaftsszene in Kassel seit dem Jahr 1992 hätten vorgelegt werden müssen. Das sei trotz mehrfacher Aufforderung nicht geschehen.

Schaus: „Die Akte von Stephan E. war selbstverständlich vorzulegen und hätte niemals zurück gehalten werden dürfen, zumal wir sogar einen Beweisantrag zu Stephan E. inklusive einer Zeugenbefragung zur Person und seinem Umfeld durchgesetzt haben. Würde der Landtag endlich das geheime Protokoll dieser Befragung freigeben, könnte jedermann nachlesen, dass wir nach der Akte des Stephan E. gefragt haben - und an der Nase herum geführt wurden. Auch weitere Ergebnisse dieser Zeugenvernehmung sind von hoher öffentlicher Bedeutung.

Auch die Aussage Wagners, dass die Original-Akte zu Stephan E. nun zugänglich ist und die Abgeordneten sich ein Bild davon machen können, stimmt so nicht. Sowohl den Abgeordneten, als auch den Mitgliedern des Innenausschusses, ist ein Aktenstudium verwehrt. Lediglich die sieben Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission –einem Geheimgremium, in dem nur drei Abgeordnete der Opposition vertreten sind, darunter nicht DIE LINKE - dürfen Einsicht nehmen. Und selbst diese Abgeordneten dürfen dann zum Inhalt der Akte nichts sagen. Der Öffentlichkeit wird leider seit Tagen etwas anderes vorgegaukelt.“

 

Hinweis:

Auszug der Beschlüsse des Untersuchungsausschusses, der belegt, dass die Akte zu Stephan E. zwingend hätte mitgeliefert werden müssen anbei (siehe PDF im Anhang).

 

 

 

 

 

 


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