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Erneuter Drohbrief vom „NSU 2.0“ wirft weitere Fragen an den Innenminister auf

 

Zu den Berichten über einen weiteren mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohbrief an die Anwältin Basay-Yıldız erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist alarmierend, dass offenbar Neonazis nicht davor zurückschreckten, die Anwältin erneut zu bedrohen - trotz der öffentlich bekannten strafrechtlichen Ermittlungen wegen des ersten Drohbriefs. Ich hoffe sehr, dass die Polizei hier intensiv ermittelt und auch die Polizisten intensiv befragt werden, die offenbar die Personaldaten aus dem Polizeicomputer herausgegeben haben. Schließlich tragen sie eine Mitverantwortung dafür, dass die Anwältin mitsamt ihrer Familie bedroht wird.“

Über die neuen Entwicklungen in diesem Fall müsse der Innenminister in der von der LINKEN bereits beantragten Sondersitzung des Innenausschusses am kommenden Donnerstag berichten, so Schaus. Laut der Tageszeitung ‚taz‘ habe der zweite Drohbrief die Anwältin bereits am 20.12.2018 erreicht, also einen Tag nach einer Sondersitzung des Innenausschusses genau zu dem Thema. Der Innenminister habe das Parlament oder zumindest die Obleute der Fraktionen erneut nicht über den zweiten Drohbrief informiert, trotz der großen politischen Brisanz. Dazu hätte es durchaus die Möglichkeit gegeben – so hätte es am vergangenen Freitag eine Telefonkonferenz der Obleute im Innenausschuss mit dem Innenminister gegeben, so Schaus.

„Die Tatsache, dass der Innenminister hier dem Parlament erneut Vorgänge von besonderer Bedeutung vorenthält, ist eine nicht zu überbietende Dreistigkeit. Offenbar hat der Innenminister immer noch nichts aus dem NSU-Untersuchungsausschuss gelernt, wo wir in vielen Sitzungen die Wichtigkeit von einer umfassenden Information des Parlaments bei allen besonderen Vorkommnissen in den Sicherheitsbehörden herausgearbeitet haben. Minister Beuth ist offensichtlich weder bereit noch in der Lage an der Informations(un)kultur seines Ministeriums etwas zu verändern.  Die ist eine weitere Missachtung des Parlaments.“


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