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Keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen im NSU-Untersuchungsausschuss

Zur gestrigen letzten NSU-Untersuchungsausschusssitzung, die abends nach der Plenardebatte stattfand und in der sich die Fraktionen nicht auf gemeinsame Handlungsempfehlungen als Konsequenz aus den im Ausschuss festgestellten Missständen einigen konnten, erklärt Hermann Schaus, Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Leider waren CDU und Grüne nicht bereit, eine detaillierte Diskussion über Änderungen zuzulassen, obwohl wir dies vorgeschlagen haben. Dass Schwarzgrün noch nicht einmal Konsequenzen aus den festgestellten Verfehlungen ihres selbst verfassten Abschlussberichts ziehen möchte, ist ein Armutszeugnis.

Selbst Schwarzgrün musste im Abschlussbericht einräumen, dass das Parlament damals nicht rechtzeitig über den Tatverdacht gegen den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme informiert worden war. Dennoch sehen die Handlungsempfehlungen von Schwarzgrün keinerlei Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des ‚Verfassungsschutzes‘ vor. Auch wurden alle Vorschläge abgelehnt, wie zukünftig damit umgegangen werden soll, wenn Polizei und ‚Verfassungsschutz‘ wegen Fragen zum Schutz von V-Leuten zum Nachteil von Ermittlungsverfahren in Konflikt geraten.“

Die von Schwarzgrün vorgelegten Handlungsempfehlungen hätten zwar einige gute Punkte enthalten, wie die Einführung einer Verlaufsstatistik in Strafsachen, was auch DIE LINKE schon seit Jahren fordere. Zudem sei zu begrüßen, dass auch Schwarzgrün zumindest fordere, dass die Praxis der Einstufung von Dokumenten als Geheimsache – teilweise bis zu 120 Jahre – überprüft werde, so Schaus. Das werte DIE LINKE. als eigenen Erfolg, schließlich sei sie es gewesen, die das hier entscheidende Dokument in den Aktenbergen entdeckt, die Herabstufung beantragt und somit die öffentliche Diskussion darüber erst möglich gemacht habe.

Konsequenzen aus den im Ausschuss festgestellten, zentralen Missständen hätten die Handlungsempfehlungen hingegen nicht vorgesehen. DIE LINKE habe deswegen umfangreiche Ergänzungen und Änderungen der Handlungsempfehlungen eingereicht. Insbesondere die Vorschläge für eine effektive Kontrolle des Geheimdienstes seien auch von SPD und FDP befürwortet worden, CDU und Grüne hätten dagegen gestimmt.

Schaus: „Weichgespülte Handlungsempfehlungen ohne tiefgreifende Veränderungen bei den Sicherheitsbehörden – bei gleichzeitiger Behauptung, dass bereits ein Mentalitätswechsel in den Behörden stattgefunden habe – entwerten die umfangreichen Erkenntnisse aus den Zeugenvernehmungen. Sie haben deshalb auch keinen großen Wert.

CDU und Grüne haben bis zur letzten Sitzung ihre Verteidigungslinie von Volker Bouffier (CDU) und ‚Verfassungsschutz‘ nicht aufgegeben. Letztlich blieben sie damit auch bei der Schlussabstimmung allein.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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