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Schwarzgrüne Überwachungsgesetze: Antiparlamentarisch, bürgerfeindlich und verfassungswidrig

Zur zweiten Lesung des umstrittenen Gesetzespaketes zur Verschärfung der Überwachungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden in Hessen erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„In einer Aufsehen erregenden Anhörung haben im Februar etwa 30 Sachverständige, Verfassungsrechtler und Verbandsvertreter den Fraktionen von CDU und Grünen ins Stammbuch geschrieben: Ihr Gesetzespaket zur Ausweitung der Überwachung ist unverhältnismäßig, verfassungswidrig und bürgerfeindlich. Demnach seien weder die notwendigen Konsequenzen aus NSU-Komplex und Geheimdienst-Skandalen gezogen, noch Vorschläge der Expertenkommission zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste berücksichtigt worden.

Datenschützer, aber auch Unternehmer und IT-Spezialisten wenden sich ganz entschieden gegen sogenannte Staatstrojaner und immer weitere Telekommunikationsüberwachung. Und Demokratieprojekte wehren sich gegen eine generelle Überwachungspraxis. Und was machen CDU und Grüne? Sie legen kurzfristig 50 weitere Seiten auf den Tisch und ändern dabei noch zwei weitere Gesetze ohne jegliche Anhörung.

Unter den neuen Gesetzen findet sich das G-10-Gesetz, welches unkontrollierbare Überwachungsbefugnisse enthält. Dennoch stimmen sie in nicht-öffentlicher Sitzung das Gesetzespaket gegen den Protest der Opposition einfach durch und peitschen es in Abendsitzungen durch das Parlament. Das hätte ich trotz des Verfalls der parlamentarischen Sitten unter Schwarzgrün den beiden Regierungsparteien nicht zugetraut!“

Zu monieren sei zudem, so Schaus, dass trotz der hohen Seitenzahl der Änderungen von Schwarzgrün der in der Anhörung vorgetragenen Kritik überhaupt nicht entsprochen wurde. Selbst der von den Grünen 2013 noch vehement abgelehnte Staatstrojaner sei weiterhin enthalten. „Man kann nur hoffen, dass sich ein Protestbündnis formiert, das dieses Gesetz vor den Staatsgerichtshof bringt und kippt.“


Hinweis:

Zitat aus dem Änderungsantrag mit einem fünf Gesetze umfassenden Paket zur verschärften Überwachung, S. 28

Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten: Die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person, auf das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis, auf die Freizügigkeit, sowie auf die Unverletzlichkeit der Wohnung werden durch Artikel. 3 dieses Gesetzes eingeschränkt.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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