Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
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Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Strafanzeige gegen Andreas Temme wegen Falschaussagen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss wurde eingestellt
Zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin über die Einstellung der von unserer Fraktion im März letzten Jahres gestellten Strafanzeige wegen Falschaussage des ehemaligen ‚Verfassungsschutz‘-Mitarbeiters Andreas Temme vor dem NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. September 2012 erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:
„Dank akribischer Arbeit haben wir in den Unterlagen des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses ein brisantes Dokument entdeckt. Demnach war Andreas Temme, ehemaliger Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, bereits vor seiner vorübergehenden Festnahme am 21. April 2006 dienstlich mit der ‚Ceska-Mordserie‘ befasst. Die daraufhin von uns gestellte Strafanzeige wurde nun, nach 13 Monaten, von der Staatsanwaltschaft Berlin, gemäß Paragraf 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Der ehemalige Verfassungsschutzmitarbeiter hatte seinerzeit vor dem Deutschen Bundestag falsch ausgesagt, als er auf Fragen antwortete: ‚Dienstlich war es definitiv kein Thema‘ bzw. ‚die Mordserie war dienstlich bis zum 21. April (…) kein dienstliches Thema beim Verfassungsschutz‘. Dem entgegen haben wir ihm ein Dokument - die sog. Pilling-Mail - vorgehalten, die dieser Aussage entgegen steht und das er selbst abgezeichnet hat.“
Damit sei der dienstliche Bezug zwischen Temme und der Ceska-Serie nachgewiesen, so Schaus. Dieses Dokument sei vom Verfassungsschutz seinerzeit weder der Polizei, noch dem Deutschen Bundestag und auch nicht dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss übergeben worden.
Temme habe später behauptet, sich an die brisante E-Mail nicht mehr erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft habe nun argumentiert, dass man ihm eine vorsätzliche Falschaussage nicht nachweisen könne und eine fahrlässige Falschaussage sei laut StGB nicht strafbar.
Schaus: „Mit unserer Strafanzeige wollten wir nichts unversucht lassen, das Lügengebäude im Kasseler NSU-Mord zu erschüttern. Wir bedauern es sehr, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Andreas Temme eingestellt hat. Dies ist jedoch kein Freispruch für ihn, denn die Beweise seiner Falschaussage liegen ja zweifelsfrei vor. Ob Temme jedoch vorsätzlich gelogen hat oder sich nur bei seinen Aussagen nicht richtig erinnern konnte, bleibt weiterhin offen.“