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Mietpreisbremsenurteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt Unfähigkeit der Landesregierung in wohnungspolitischen Angelegenheiten

Anlässlich des heute bekanntgewordenen Urteils des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2-11 S 183/17) zur Unwirksamkeit der Hessischen Mietbegrenzungsverordnung vom 17. November 2015 erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der hessische Wohnungsmarkt und insbesondere die Mieterinnen und Mieter in Hessen brauchen dringend eine wirksame und rechtskonforme Mietpreisbremse und eine rechtsgültige hessische Mietbegrenzungsverordnung. Das heute bekanntgegebene Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach die von der Ministerin Hinz in 2015 erlassene Verordnung unwirksam sei, bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen. Umweltministerin Hinz und ihr Ministerium sind mit der Wohnungs- und Mietenpolitik schon seit Anbeginn komplett überfordert. Dieser wichtige Themenkomplex spielt offensichtlich im Umweltministerium eine nachrangige Rolle, sonst könnten solche handwerklichen Fehler nicht passieren.“

Zwar sei die im Paragrafen 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches verankerte sogenannte ‚Mietpreisbremse‘ nicht der große Wurf, dennoch sei von einer Landesregierung zu erwarten, dass sie die dazugehörige Verordnung – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten – korrekt erlässt. Das Gericht habe nicht die Inhalte der Verordnung angegriffen, sondern die Unwirksamkeit alleine mit hausgemachten Mängeln im Ministerium begründet.

„Jetzt müssen die Mieterinnen und Mieter, denen seit 2015 überhöhte Mieten abverlangt wurden, auch noch die Zeche zahlen. Schon seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge, wie stiefmütterlich die Wohnungspolitik im Umweltministerium behandelt wird. Die halbherzige schwarzgrüne Wohnungspolitik hat erneut versagt, denn sie ist noch nicht einmal in der Lage, eine Verordnung ordentlich und rechtsgültig zu erlassen. Die Verantwortung dafür trägt Ministerin Hinz von den Grünen. Damit die Zeiten der Unsicherheit für die Mieterinnen und Mieter nicht noch länger andauern, fordere ich die Landesregierung auf, unverzüglich eine neue, rechtswirksame Mietbegrenzungsverordnung zu erlassen!“


Hinweis:
Presseerklärung des Landgerichts Frankfurt vom 27. März 2018 anbei


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