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Gerichtsurteil: Durchsuchung des Frankfurter Studierendenhauses war rechtswidrig – Innenminister muss sich entschuldigen

Zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, wonach die Maßnahmen der Polizei gegen das Studierendenhaus rechtswidrig waren, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dieses Gerichtsurteil war absehbar: Die Polizei kann nicht einfach ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss das Studierendenhaus durchsuchen, Gegenstände und Computer mitnehmen, dutzende Personen erkennungsdienstlich behandeln und schwere Gewalt anwenden. Genau das ist aber im April 2017 geschehen.

Die Polizei bemühte sich nicht einmal um einen Durchsuchungsbeschluss, als sie umfangreich Kräfte nachorderte. Bei der Festnahme einer Person ‚zur Klärung ihres ausländerrechtlichen Status‘ ist es sogar unnötigerweise zum Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray gegen dutzende Studierende gekommen. Der Status des Festgenommenen war im Übrigen in keiner Weise zu ‚beanstanden‘. Der klagende Allgemeine Studierendenausschuss  (AStA) fordert deshalb zu Recht Konsequenzen gegen die Beamten und die Einsatzleitung“

Das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt sei nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes, sondern auch für Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU).

„Minister Beuth hat in der Antwort auf unsere kleine Anfrage (Drucksache 19/4813) den Einsatz vollumfänglich gerechtfertigt und falsche Behauptungen aufgestellt. Der Innenminister hatte wieder einmal keine Ahnung von tatsächlichen Vorgängen und ihrer rechtlichen Bedeutung. Schlimmer noch: Die Notwendigkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses hat der Jurist Beuth ignoriert.“

Sowohl bei den Studierenden als auch gegenüber der Öffentlichkeit müsse Beuth dies nun richtig stellen und sich beim AStA der Frankfurter Uni entschuldigen, so Schaus.


 

Hinweis:
Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt und Antwort auf Kleine Anfrage 19/4813 anbei.

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