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Schwarzgrünes Landtagswahlgesetz

Anfechtungsgründe nicht beseitigt, Chaos perfekt – Innenminister Peter Beuth trägt dafür die Verantwortung

Zu Berichten, wonach die von Innenminister Peter Beuth (CDU) und den Regierungsfraktionen erarbeitete Reform des Landtagswahlgesetzes zu weiteren Anfechtungsgründen wegen statistischer Fehler der Stadt Frankfurt führt, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Innenminister Beuth (CDU) wurde seiner Verantwortung nicht gerecht und hat versäumt, bereits zu Beginn der Legislaturperiode die notwendige Wahlkreisreform anzupacken. Statt ein verfassungskonformes Wahlgesetz in Abstimmung mit allen Fraktionen rechtzeitig auf den Weg zu bringen, wurden viel zu spät  gravierende Fehler erkannt und im Schnellgang dann ein Gesetz durch den Landtag gepeitscht, das den selbst aufgestellten Kriterien der Koalitionsfraktionen nicht stand hält.“

In einem heute eingegangenen Schreiben an die Landtagsfraktionen habe der Innenminister Berichte bestätigen müssen, wonach es bei der Berechnung der Wahlberechtigten in Frankfurt zu einem statistischen Fehler gekommen sei, so Schaus. Demnach sei es im Wahlkreis Frankfurt I und in einem weiteren Wahlkreis  (Main-Kinzig II) zu einer unzulässigen Abweichung von über 25 Prozent der Stimmberechtigten gekommen. Es sei nicht nur zu fragen, wer in Frankfurt dafür die Verantwortung trage. Sondern es bleibe auch festzustellen, dass gegen alle Warnung nun eine Situation eingetreten sei, die nicht mehr korrigiert werden könne.

Schaus: „Die von Schwarzgrün und Innenminister Peter Beuth zu verantwortende Wahlkreisreform produziert weiter größtmögliches Chaos und völlige Rechtsunsicherheit. Das Innenministerium war es, das selbst darauf hingewiesen hatte, dass eine Abweichung von über 25 Prozent außerhalb der Toleranzgrenze liegt. Auch Sachverständige argumentierten, jede Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten 79.553 pro Wahlkreis führe zur Ungleichgewichtung von Wählerstimmen.


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