Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
0611 350 60 76
www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
OB-Wahlkampf in Frankfurt offenbart einmal mehr das Verhalten der Hessen-CDU: Der Staat als Beute
Zum Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Report Mainz“, nach dem die CDU-geführte Landesregierung bei der Versetzung von Finanzstaatssekretärin Bernadette Weyland (CDU) in den einstweiligen Ruhestand, um dieser Zeit für den Frankfurter OB-Wahlkampf zu verschaffen, offenkundig geltendes Recht gebrochen hat, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Der Staat als Beute – unter diesem Motto agierte schon der ehemalige Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und agiert auch der jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier. Wir teilen die rechtlichen Bedenken namhafter Verwaltungsrechtler. Bernadette Weyland hat ihr Amt als Staatssekretärin im Finanzministerium auf eigenen Wunsch aufgegeben, um im Auftrag der CDU in den Frankfurter Oberbürgermeisterwahlkampf zu ziehen. Eine Beamtin, die aber aus freien Stücken ausscheidet, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und nicht weiterhin mit über 7.000 Euro monatlich vom Land zu versorgen.“
Der Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis folge normalerweise eine Nachversicherung der Dienstzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte es auch bei allen politischen Beamtinnen und Beamten sein. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, unter Zahlung einer Pension, sei auch für politische Beamtinnen und Beamte nur vorgesehen, wenn die Versetzung vom Dienstherren ausgehe, weil kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe, so Schaus. Das sei aber im Fall von Frau Weyland offenkundig nicht gegeben.
Schaus: „Diese ‚goldene Pensionierung‘, einzig zum Zwecke des OB-Wahlkampfes in Frankfurt, führt zudem zu einer Wettbewerbsverzerrung, denn nahezu alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten müssen neben ihrem Beruf Wahlkampf machen, während sich Weyland voll und ganz dieser Aufgabe widmen kann. Dies halten wir auch in wahlrechtlicher Hinsicht für nicht in Ordnung und könnte sogar juristisch als positive Einflussnahme der Landesregierung auf die OB-Wahl verstanden werden.“
„Der Staat als Beute – unter diesem Motto agierte schon der ehemalige Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und agiert auch der jetzige Ministerpräsident Volker Bouffier. Wir teilen die rechtlichen Bedenken namhafter Verwaltungsrechtler. Bernadette Weyland hat ihr Amt als Staatssekretärin im Finanzministerium auf eigenen Wunsch aufgegeben, um im Auftrag der CDU in den Frankfurter Oberbürgermeisterwahlkampf zu ziehen. Eine Beamtin, die aber aus freien Stücken ausscheidet, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und nicht weiterhin mit über 7.000 Euro monatlich vom Land zu versorgen.“
Der Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis folge normalerweise eine Nachversicherung der Dienstzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sollte es auch bei allen politischen Beamtinnen und Beamten sein. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, unter Zahlung einer Pension, sei auch für politische Beamtinnen und Beamte nur vorgesehen, wenn die Versetzung vom Dienstherren ausgehe, weil kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe, so Schaus. Das sei aber im Fall von Frau Weyland offenkundig nicht gegeben.
Schaus: „Diese ‚goldene Pensionierung‘, einzig zum Zwecke des OB-Wahlkampfes in Frankfurt, führt zudem zu einer Wettbewerbsverzerrung, denn nahezu alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten müssen neben ihrem Beruf Wahlkampf machen, während sich Weyland voll und ganz dieser Aufgabe widmen kann. Dies halten wir auch in wahlrechtlicher Hinsicht für nicht in Ordnung und könnte sogar juristisch als positive Einflussnahme der Landesregierung auf die OB-Wahl verstanden werden.“