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DIE LINKE für komplette Abschaffung der Straßenbeiträge – Land soll die Kosten tragen

Im Streit um Straßenbeiträge für Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung  angekündigt, man werde das Problem mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren, habe aber noch keine Idee, wie eine Lösung aussehen könne. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpoltischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Endlich bewegt sich die Landesregierung, nachdem zahlreiche Initiativen und betroffener Städte, die gegen ihren Willen von der Kommunalaufsicht gezwungen wurden, Straßenbeiträge von ihren Bürgen zu erheben, aktiv geworden sind. Selbst Ministerpräsident Volker Bouffier und seine CDU können dieses Problem nicht weiter ignorieren. Bouffier kündigte sogar eigene Initiativen an, ohne diese jedoch zu konkretisieren. DIE LINKE hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der in der nächsten Woche beraten wird. In diesem fordern wir die gänzliche Streichung von Straßenbeiträgen im Kommunalabgabegesetz (KAG). Damit gehen wir auch weit über die von der FDP geforderte kleine Veränderung der Soll- in eine Kann-Bestimmung hinaus.“

Es sei ein Unding, dass Bürgerinnen und Bürgern, die bereits bei der Erstellung der Straßen vor ihrem Haus erhebliche Erschließungskosten gezahlt hätten, zusätzlich auch noch für die grundlegende Sanierung der Straße herangezogen würden, so Schaus. Dies gipfele darin, dass die Kommunalaufsicht den Kommunen, die ihre Bürger nicht zusätzlich belasten wollen, mit Zwangsmaßnahmen und Nichtgenehmigung ihres Haushalts drohte. Leider habe zudem die Änderung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen dazu geführt, dass zwischenzeitlich in einigen Kommunen über entsprechende Satzungsänderungen für die Stadtteile nachgedacht wird und damit eine neue regelmäßige Gebühr drohe.

Schaus: „Da weder Ministerpräsident Bouffier noch die CDU bisher ein Konzept vorgelegt haben, empfehle ich einfach unserem Gesetzentwurf zuzustimmen - diesmal aus inhaltlicher Überzeugung und nicht nur aus Versehen.“

Hinweis: Gesetzentwurf anbei.

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