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Auch Lehrer haben Streikrecht – Disziplinarverfahren gegen hessische Lehrer müssen endlich eingestellt werden

Anlässlich der heutigen Verhandlung zum Streikrecht von Beamtinnen und Beamten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der Forderung der GEW-Hessen, die ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen mehrere tausend Lehrerinnen und Lehrer in Hessen einzustellen, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE unterstützt die GEW-Forderung, alle hessischen Disziplinarverfahren gegen Lehrerinnen und Lehrer umgehend einzustellen. Dass vor mehr als zwei Jahren – am 16. Juni 2015 – tausende Beamtinnen und Beamte dem GEW-Aufruf zu Protestveranstaltungen folgten, war eine angemessene Reaktion auf eine von der Landesregierung beschlossene ‚Nullrunde‘ bei der Besoldung.“

Das Bundesverfassungsgericht müsse nun abwägen, ob das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes das stärkere Recht gegenüber ‚den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums‘ sei, da im Artikel 33, Abs. 4 und 5 im Grundgesetz nichts zu einem Streikverbot stehe. Dass Beamtinnen und Beamten ein Streikrecht zustehe, sofern sie nicht bei der Polizei, beim Militär oder in der Justiz- und dem Justizvollzug tätig seien – werde zudem auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geteilt, so Schaus.

„Statt für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen zu sorgen und Lehrerinnen und Lehrern die notwendige Wertschätzung für ihre Arbeit entgegenzubringen, ist das Kultusministerium seinerzeit gleich auf Konfrontationskurs gegangen. Es wird höchste Zeit, dass Minister Alexander Lorz (CDU) die Belange der Beschäftigten ernst nimmt und alle Disziplinarverfahren gegen die Lehrerinnen und Lehrer, die sich zu Recht gewehrt haben, einstellt.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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