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Geheimdienst-Überwachung gegen Landesprojekte zurück nehmen - LINKEN-Antrag heute im Landtag

Auf Druck von Verbänden, Presse und Opposition haben Innenminister Peter Beuth (CDU) und die Fraktionen von CDU und Grünen Änderungen bei der neuen Förderrichtlinie und im Verfassungsschutzgesetz angekündigt. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Nach massivem Protest zahlreicher Träger von Präventionsprojekten gegen Gewalt, Rassismus und Salafismus in Hessen, sind Innenminister Peter Beuth und die Fraktionen von CDU und Grünen zurück gerudert. Doch die Absicht, Projekte, Mitarbeiter und Beratungsgremien durch eine Regelabfrage beim Geheimdienst zu überprüfen und aufgrund vager und rechtlich nicht überprüfbarer ‚Hinweise‘ von Landesförderungen auszuschließen, ist erst dann vom Tisch, wenn die entsprechenden Passagen in den Förderrichtlinien und im Verfassungsschutzgesetz gestrichen werden. Genau das fordern wir in der von uns beantragten Debatte und erwarten eine Zustimmung zu unserem Antrag.

Offenkundig halten der Innenminister, CDU und Grüne an anlassbezogenen Geheimdienstprüfungen sowie an Regelabfragen zu neuen Projektträgern fest. Doch Anlassbezogen wird der Geheimdienst ohnehin tätig. Und eine Sicherheitsüberprüfung ist Sache der Polizei, die dies auch bei Mitarbeitern der Flüchtlingshilfe macht.

Es gibt keinen Grund für ein besonderes Misstrauen gegenüber Demokratieprojekten und rechtlich fragwürdige Ausschlussverfahren durch den Geheimdienst. Auch um dauerhafte Beschädigungen im Verhältnis der Landesregierung zu unzähligen Projektträgern und hunderten Mitarbeitern zu vermeiden, müssen Taten statt Worte folgen. Eine Förderrichtlinie und Zuwendungsbescheide ohne Geheimdienst-Überwachung und ein Verfassungsschutzgesetz ohne Regelabfrage.“
Hinweis:
Die Landtagsdebatte zum Thema findet heute Abend im Hessischen Landtag statt.

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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