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Änderung des Wahlgesetzes: Sinnbild der Verpenntheit von Innenminister Peter Beuth (CDU)

Zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes von CDU und Grünen zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist an Peinlichkeit wirklich nicht zu überbieten: Noch vor wenigen Monaten weist Innenminister Beuth zurück, dass die hessischen Wahlkreise wegen erheblicher Größenunterschieden verändert werden müssten. Nun, gerade mal ein Jahr vor der Landtagswahl, kommt doch ein entsprechender Gesetzentwurf zur Veränderung der Wahlkreise – oder sagen wir besser ein Gesetzentwürfchen. Wenn überhaupt, wird das Ganze kaum mehr als diese eine Landtagswahl überdauern. Es ist zudem eine Unverschämtheit gegenüber den Parteien, die mit Ihren Nominierungen und Überlegungen längst begonnen haben.

Unter Umständen muss komplett von vorne angefangen werden, Bewerber und Kreise zu organisieren. Ein Wahlgesetz kann und darf nicht übers Knie gebrochen werden, denn es ist demokratischer und rechtlicher Kern unserer Wahlen.“

Es sei gute Sitte, ein Jahr vor Wahlen die Wahlgesetze nicht mehr zu ändern, so Schaus. Schon gar nicht einseitig durch die Regierungsfraktionen, die sich damit zurecht dem Vorwurf aussetzten, durch günstigen Zuschnitt der Wahlkreise bessere Voraussetzungen für die Wahlen schaffen zu wollen.

„Überparteilichkeit und zeitliche Entfernung vom Wahlgang sind die Grundlagen einer Änderung des Wahlgesetzes. Die Verpenntheit und der Murks von Innenminister Beuth sind schlimm genug. Aber dass Schwarzgrün auch mit demokratischen Grundgepflogenheiten bricht, zeigt einmal mehr, welch Demokratieverständnis hier besteht.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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