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Diätenerhöhungen: DIE LINKE lehnt vorliegendes Gesetz ab – für jährlich stattfindende Debatten

Zu der heutigen Zweiten Lesung des Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD und FDP zur Diätenerhöhung der Landtagsabgeordneten erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir sind in der Vergangenheit stets dafür eingetreten, dass in jedem Jahr neu über Diätenerhöhungen diskutiert und entschieden wird. Der jetzt von den anderen Fraktionen vorgelegte Dringliche Gesetzentwurf sieht jedoch eine pauschale Festlegung für dieses und für das nächste Jahr vor – dann ohne weitere Debatte. Deshalb lehnen wir den gemeinsamen Antrag der vier anderen Fraktionen ab.“

Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf auch einen Umstieg auf den Nominallohnindex als Berechnungsgrundlage, der jedoch in der Vergangenheit in Hessen nicht angewandt worden sei, so Schaus. Daraus ergebe sich für dieses Jahr eine Erhöhung um 2,2 statt um 1,92 Prozent. Selbst diese ‚kleine Differenz‘ von 0.28 Prozent mache pro Abgeordneten und Monat zusätzliche 21 Euro aus.

Schaus: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso mitten in der Legislaturperiode der Index gewechselt werden muss, wo sich doch die Mehrheit bereits in 2014 auf den Reallohnindex verbindlich festgelegt hatte. Dies – und die Festlegung von Erhöhungen gleich für das Wahljahr 2018 mit – lehnen wir ab.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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