Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
0611 350 60 76
www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Diätenerhöhungen: DIE LINKE weiterhin für jährlich stattfindende Debatten zum Thema
Zu der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP zur Diätenerhöhung der Landtagsabgeordneten, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wir sind in der Vergangenheit stets dafür eingetreten, dass in jedem Jahr neu über Diätenerhöhungen diskutiert und entschieden wird. Der jetzt von den anderen Fraktionen vorgelegte Dringliche Gesetzentwurf sieht jedoch eine pauschale Festlegung für dieses und für das nächste Jahr vor – dann ohne weitere Debatte. Deshalb unterstützen wir nicht den gemeinsamen Antrag der vier anderen Fraktionen.“
Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf auch einen Umstieg auf den Nominallohnindex als Berechnungsgrundlage, der jedoch in der Vergangenheit in Hessen nicht angewandt worden sei, so Schaus. Daraus ergebe sich für dieses Jahr eine Erhöhung um 2,2 statt um 1,92 Prozent. Selbst diese ‚kleine Differenz‘ mache pro Abgeordneten und Monat zusätzliche 21 Euro aus.
Schaus: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso mitten in der Legislaturperiode der Index gewechselt werden muss, wo sich doch die Mehrheit bereits in 2014 auf den Reallohnindex verbindlich festgelegt hatte. Dies – und die Festlegung von Erhöhungen gleich für zwei Jahre - sehen wir sehr kritisch.“
„Wir sind in der Vergangenheit stets dafür eingetreten, dass in jedem Jahr neu über Diätenerhöhungen diskutiert und entschieden wird. Der jetzt von den anderen Fraktionen vorgelegte Dringliche Gesetzentwurf sieht jedoch eine pauschale Festlegung für dieses und für das nächste Jahr vor – dann ohne weitere Debatte. Deshalb unterstützen wir nicht den gemeinsamen Antrag der vier anderen Fraktionen.“
Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf auch einen Umstieg auf den Nominallohnindex als Berechnungsgrundlage, der jedoch in der Vergangenheit in Hessen nicht angewandt worden sei, so Schaus. Daraus ergebe sich für dieses Jahr eine Erhöhung um 2,2 statt um 1,92 Prozent. Selbst diese ‚kleine Differenz‘ mache pro Abgeordneten und Monat zusätzliche 21 Euro aus.
Schaus: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso mitten in der Legislaturperiode der Index gewechselt werden muss, wo sich doch die Mehrheit bereits in 2014 auf den Reallohnindex verbindlich festgelegt hatte. Dies – und die Festlegung von Erhöhungen gleich für zwei Jahre - sehen wir sehr kritisch.“