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Strafrechtsverschärfung ist weder sinnvoll noch rechtstaatlich vernünftig

Zum Antrag von CDU und Grünen, in welchem die Strafrechtsverschärfungen in den Paragrafen 113 und 114 StGB begrüßt werden, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Tätliche Gewalt und tätliche Beleidigungen sind immer zu verurteilen, egal durch wen und gegen wen sie angewendet werden. Und strafrechtlich ist all dies sanktionierbar, egal durch wen und gegen wen tätliche Gewalt und Beleidigungen begangen werden. Die von CDU und SPD auf Bundesebene beschlossene Strafrechtsverschärfung ist deshalb reine Symbolpolitik. Sie wird das ausgegebene Ziel, Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte zu bekämpfen, verfehlen. Stattdessen wird ein Sonderstrafrecht für einzelne Berufsgruppen eingeführt.

Künftig sollen also Straftaten gegen Einsatz- und Rettungskräfte anders behandelt werden als z.B. Straftaten gegen Lehrerinnen und Lehrer oder Justizbeamte, obwohl diese als Staatsbedienstete auch entsprechenden Gefahren ausgesetzt sind.“

Es sei richtig, politische Signale gegen gesellschaftliche Gewalt zu senden, so Schaus. Doch die Strafrechtsverschärfung werde aus den genannten Gründen zu Recht von Anwaltsverbänden, kritischen Polizisten, Grundrechtsvereinigungen und auch den Bundes-Grünen abgelehnt.

„Die schwarzgrüne Landesregierung ist aufgefordert, ihre Anerkennung gegenüber den Polizei- und Rettungskräften anders auszudrücken: durch mehr Personal, bessere Ausstattung und vernünftige Bezahlung. Das ist auch ein politisches Signal in die Gesellschaft, das allgemein anerkannt würde.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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