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Wohnraum: Für ein vollständiges Verbot von Leerstand und Zweckentfremdung Halbherziges Stückwerk nur bei Ferienwohnungen ist viel zu wenig

Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurf gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum und anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von CDU und Grünen erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
 
„Wir haben uns deutlich größere Anstrengungen gegen die Jahr für Jahr zunehmende Wohnungsnot im Ballungsraum Rhein-Main sowie den hessischen Hochschulstädten erhofft. Anstatt Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum umfassend anzugehen – so wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorschlagen – picken sich die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen nur das Detailproblem der Ferienwohnungen heraus.“
 
Heute hätte ein Meilenstein gegen Leerstand und Zweckentfremdung gelegt werden können, wenn unser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben worden wäre, so Schaus. Ein vollumfängliches Verbot von Zweckentfremdung werde gerade in den Kommunen mit großer Wohnungsnot und immer weiter steigenden Mietpreisen dringend gebraucht
 
Schaus: „Leider haben heute sowohl die schwarzgrüne Landesregierung als auch die sie tragenden Fraktionen erneut ihre Mutlosigkeit zur Schau gestellt und ein halbherziges Gesetz vorgelegt, dass zudem nicht einmal in allen Kommunen zur Anwendung kommen soll. Sie täuschen damit nur umfangreiche Aktivitäten vor.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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