Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
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www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Zeugenvernehmung im NSU-Ausschuss bestätigt: ‚Verfassungsschutz‘ hat Mordermittlungen blockiert
Zur heutigen Vernehmung von Peter Stark, ehemaliger stellvertretender Direktors des hessischen Verfassungsschutzes, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:
„Die Vernehmung von Peter Stark brachte einiges Brisantes zutage: Erstens konnte er sich – wenn überhaupt – nur nach Aktenvorhalten an seine eigene Rolle im Verfahren gegen den VS-Mitarbeiter erinnern.
Zweitens bastelte Stark erstaunlicherweise schon einen Tag nach der Festnahme des unter Mordverdacht stehenden Temme an der Legende des unschuldig unter Mordverdacht stehenden VS-Mitarbeiters, weil Temme laut Dienstplänen an den anderen Mordtagen ein Alibi habe und deshalb an den Morden nicht beteiligt gewesen sein könne. Warum dies Temme sowohl als Täter, Beteiligten oder Zeugen beim NSU-Mord in Kassel entlastet, konnte er jedoch nicht erklären.
Drittens hat Stark nach Aktenvorhalt einräumen müssen, dass das Parlament über den Vorgang Temme nicht unterrichtet und seine Aufzeichnungen hierzu vernichtet wurden. Auch für diesen gravierenden Vorgang konnte Stark keine plausiblen Gründe nennen. Stattdessen schob er die Verantwortung hierfür auf die damalige Staatssekretärin Oda Scheibelhuber.
Viertens bezeichnete es Stark als ‚Lapsus‘, dass er persönlich nach Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Temme wegen zahlreichen gravierenden Dienstverstößen dem entsprechenden Ermittlungsführer weder den Namen noch die Vorwürfe mitgeteilt habe.“
Der Zeuge Stark habe zudem bestätigt, dass zentrale Entscheidungen vom damaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, und der Hausspitze des Innenministeriums, namentlich Oda Scheibelhuber und Volker Bouffier, persönlich gefällt worden seien, so Schaus.
„Damit hat die heutige Vernehmung einmal mehr bestätigt: Der ‚Verfassungsschutz‘ hat sämtliche Ermittlungen gegen Andreas Temme wegen Mordverdacht, Beteiligung und Zeugenschaft beim NSU-Mord in Kassel sowie wegen massiver Dienstvergehen wissentlich blockiert – gedeckt durch das Innenministerium und Volker Bouffier.“
„Die Vernehmung von Peter Stark brachte einiges Brisantes zutage: Erstens konnte er sich – wenn überhaupt – nur nach Aktenvorhalten an seine eigene Rolle im Verfahren gegen den VS-Mitarbeiter erinnern.
Zweitens bastelte Stark erstaunlicherweise schon einen Tag nach der Festnahme des unter Mordverdacht stehenden Temme an der Legende des unschuldig unter Mordverdacht stehenden VS-Mitarbeiters, weil Temme laut Dienstplänen an den anderen Mordtagen ein Alibi habe und deshalb an den Morden nicht beteiligt gewesen sein könne. Warum dies Temme sowohl als Täter, Beteiligten oder Zeugen beim NSU-Mord in Kassel entlastet, konnte er jedoch nicht erklären.
Drittens hat Stark nach Aktenvorhalt einräumen müssen, dass das Parlament über den Vorgang Temme nicht unterrichtet und seine Aufzeichnungen hierzu vernichtet wurden. Auch für diesen gravierenden Vorgang konnte Stark keine plausiblen Gründe nennen. Stattdessen schob er die Verantwortung hierfür auf die damalige Staatssekretärin Oda Scheibelhuber.
Viertens bezeichnete es Stark als ‚Lapsus‘, dass er persönlich nach Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Temme wegen zahlreichen gravierenden Dienstverstößen dem entsprechenden Ermittlungsführer weder den Namen noch die Vorwürfe mitgeteilt habe.“
Der Zeuge Stark habe zudem bestätigt, dass zentrale Entscheidungen vom damaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, und der Hausspitze des Innenministeriums, namentlich Oda Scheibelhuber und Volker Bouffier, persönlich gefällt worden seien, so Schaus.
„Damit hat die heutige Vernehmung einmal mehr bestätigt: Der ‚Verfassungsschutz‘ hat sämtliche Ermittlungen gegen Andreas Temme wegen Mordverdacht, Beteiligung und Zeugenschaft beim NSU-Mord in Kassel sowie wegen massiver Dienstvergehen wissentlich blockiert – gedeckt durch das Innenministerium und Volker Bouffier.“